RECHTSBERATUNG / DATENSCHUTZ
Digitale Bekanntgabe von Gebührenbescheiden / Elektronischer Gebührenbescheid
Umfragen ergeben, dass sich die Bevölkerung verstärkt eine Digitalisierung wünscht. Öffentliche Einrichtungen, wie z. B. öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, können bei Vorliegen der Voraussetzungen den Bürgern:innen Gebührenbescheide mittlerweile durch „Bereitstellung zum Datenabruf“ bekanntgeben.
Bestehen keine speziellen landesrechtlichen Normen, können ggf. die bundesrechtlichen Verfahrensvorschriften der §§ 87a, 122 Abs. 2a, 122a und 157 Abgabenordnung als Rechtsgrundlage herangezogen werden. Auch das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) enthält entsprechende Vorschriften.
SCHÜLLERMANN bietet Ihnen die umfassende Beratung und Unterstützung bei der Planung, Umstellung und Durchführung der digitalen Bekanntgabe von Gebührenbescheiden sowie bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.
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