DIENSTLEISTUNGEN

Wirtschaftsprüfung

Die SWS – Schüllermann und Partner AG hat in den vergangenen Jahren ein stetiges Wachstum erlebt. Heute betreuen rund 180 qualifizierte Mitarbeiter bundesweit mehr als 1.000 Mandanten aus der Privatwirtschaft, dem kommunalen Bereich und gemeinnützigen Einrichtungen.

Die Schüllermann und Partner AG hat ihre Kernkompetenz in der Wirtschaftsprüfung. Mit unserer „schüllermanneigenen“ mandantenorientierten Grundhaltung setzen wir bei unserer Beratertätigkeit auf nachhaltige Erfolge und eine langfristige, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Unsere Mitarbeiter haben bei unseren Mandanten noch ein Gesicht und auch ein Gesicht zu verlieren – in unserer Beratungspraxis raten wir seit jeher ausschließlich zu soliden Handlungsweisen und Gestaltungen.

Bei aller Bodenständigkeit können wir durch die Vernetzung mit unseren Partnerunternehmen und den damit verbundenen weitreichenden Fachkompetenzen auf veränderte Marktsituationen und Rechtslagen vorausschauend und schnell reagieren. So ermöglichen wir unseren Mandanten den nötigen Handlungsspielraum und die Rechtssicherheit für nachhaltige Erfolge.

Jahresabschlussprüfung

Die Prüfung von Jahresabschlüssen ist nicht nur als regulatorische Auflage zu verstehen. Ein wesentliches Ziel unserer Jahresabschlussprüfungen sehen wir vielmehr darin, Risiken in Ihrem Geschäftsumfeld zu identifizieren. Darüber hinaus verstehen wir es als unsere Aufgabe, Ihnen im Rahmen einer Prüfung Hinweise zu steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten sowie Informationen über betriebswirtschaftliche Notwendigkeiten zu geben und Vorschläge zur Verbesserung Ihres Rechnungswesens zu machen. Diese Qualitätssicherung ermöglicht es Ihnen, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.

Jahresabschlussprüfungen erstellen wir für folgende Mandanten:

  • Kapitalgesellschaften – Einzel- und Konzernabschlüsse
  • Personengesellschaften
  • Einzelunternehmen
  • Eigengesellschaften der Kommunen
  • Zweckverbände
  • Gebietskörperschaften
  • Eigenbetriebe
  • Anstalten des öffentlichen Rechts/Kommunalunternehmen
  • Stiftungen
  • Wasser- und Badeverbände

Thomas Fichtelberger

Geschäftsführender Partner
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Gönnheimer, Sascha

Sascha Gönnheimer

Geschäftsführender Partner
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Wolfgang Kaiser

Geschäftsführender Partner
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Wladimir Krasowitzki

Geschäftsführender Partner
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Reinhart, Harald

Harald Reinhart

Geschäftsführender Partner
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Rainer Reuhl

Wirtschaftsprüfer - Steuerberater
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Torsten Scholz

Vorstand
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Stephan Schüllermann

Vorstand
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Jahresabschlusserstellung

Wer sich ausschließlich auf sein Kerngeschäft konzentrieren will, legt häufig bestimmte Aufgabenbereiche in die Hände externer Dienstleister. Gerne kümmern wir uns um Ihre Jahresabschlusserstellung, Ihre laufende Finanz- oder Anlagenbuchhaltung und Ihre Kostenrechnung, damit Sie sich mit voller Kraft den täglichen Herausforderungen Ihres Unternehmens stellen können.

Auch Umsatzsteuervoranmeldungen, Steuererklärungen und die notwendige Korrespondenz mit dem Finanzamt übernehmen wir gerne für Sie. Bei Bedarf erstellen wir für Sie jederzeit betriebswirtschaftliche Auswertungen, die Ihren Bedürfnissen exakt entsprechen.

Wir werden tätig für:

  • Kapitalgesellschaften
  • Personengesellschaften
  • Einzelunternehmen
  • Eigengesellschaften der Kommunen
  • Eigenbetriebe
  • Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR)
  • Krankenhäuser
  • Stiftungen
  • Vereine und Institute
  • Gemeinnützige Einrichtungen
  • Immobilien- und Wohnungsunternehmen
  • Zweckverbände
  • Steuerpflichtige Betriebe von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Fuß, Markus

Markus Fuß

Manager
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Hockner, Yvonne

Yvonne Hockner

Managerin
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Markus Kellner

Partner
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Rother, Thomas

Thomas Rother

Geschäftsführender Partner
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Schüllermann, Nadja

Nadja Schüllermann

Managerin
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Wirtz, Tanja

Tanja Wirtz

Managerin
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Kommunale Einzel- und Gesamtabschlüsse

Das Primärziel des Jahresabschlusses ist es, die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune darzustellen. Am Ende eines jeden Haushaltsjahres sind entsprechend der jeweiligen Gemeindeordnungen ein Jahresabschluss und ein Konzernabschluss zu erstellen. Dabei gelten die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung.

Eine sachgerechte und effiziente Organisation der Prozesse ist für die Erstellung des Jahresabschlusses unerlässlich. Dazu gehören auch verbindliche Terminvorgaben: Die beteiligten Organisationseinheiten müssen wissen, zu welchem Zeitpunkt sie ihre Beiträge abzuliefern haben.

Wir erstellen sowohl Einzel- als auch Konzernabschlüsse, fertigen einen Zeitplan mit allen notwendigen Beschlüssen und halten die besprochenen Termine ein.

Auch für punktuelle Beratung in Einzelfällen stehen wir gerne zur Verfügung.

Thomas Fichtelberger

Geschäftsführender Partner
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Hockner, Yvonne

Yvonne Hockner

Managerin
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Wladimir Krasowitzki

Geschäftsführender Partner
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Christian Schäfer

Geschäftsführender Partner
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Stephan Schüllermann

Vorstand
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Wirtz, Tanja

Tanja Wirtz

Managerin
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Konzernabschlussprüfung

Heutzutage sind nicht nur kapitalmarktorientierte Unternehmen in der Pflicht, einen Konzernabschluss aufzustellen. Auch viele Mittelständler haben inzwischen konzernartige Strukturen, die einen Konzernabschluss erforderlich machen. Dieser wird entweder nach deutschem Handelsrecht oder internationalen Rechnungslegungsstandards erstellt und geprüft. Kommunen unterliegen ebenfalls zunehmend einer Pflicht, einen Konzern- beziehungsweise Gesamtabschluss aufzustellen. In diese Abschlüsse sind die Eigengesellschaften, Eigenbetriebe und sonstigen Beteiligungen aufzunehmen

Entsprechend unseres Prüfungsansatzes steht für uns im Vordergrund, gemeinsam mit Ihnen die jeweils beste Prüfungsstrategie zu entwickeln und letztlich Ihr Konzernrechnungswesen zu professionalisieren.

Thomas Fichtelberger

Geschäftsführender Partner
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Gönnheimer, Sascha

Sascha Gönnheimer

Geschäftsführender Partner
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Wolfgang Kaiser

Geschäftsführender Partner
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Wladimir Krasowitzki

Geschäftsführender Partner
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Reinhart, Harald

Harald Reinhart

Geschäftsführender Partner
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Torsten Scholz

Vorstand
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Stephan Schüllermann

Vorstand
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Unternehmensbewertung

Bewertungsfragen gehören zu den komplexesten betriebswirtschaftlichen Fragestellungen, mit denen sich Unternehmen und Privatpersonen in der täglichen Praxis und darüber hinaus konfrontiert sehen. Vielschichtige Bewertungsanlässe sind denkbar – von einer klassischen Unternehmensnachfolge bis hin zum Kauf oder Verkauf von Unternehmen und Unternehmensteilen. Auch Umstrukturierungen, wie beispielsweise Unternehmenszusammenschlüsse, Ausgliederungen oder Abspaltungen, sowie der Eintritt oder Austritt von Gesellschaftern können eine Unternehmensbewertung notwendig machen.

Daran schließen sich häufig bilanzielle Fragestellungen an, wie etwa die Abbildung des Unternehmenskaufs sowie die Beurteilung der Werthaltigkeit von Beteiligungen und des Geschäfts- oder Firmenwerts in der Bilanz. Zu unserem Beratungsspektrum gehören darüber hinaus Angemessenheitsprüfungen von Transaktionen, insbesondere von Kauf- und Verkaufspreisen („Fairness Opinion").
Wie beschäftigen uns mit:

  • Verschmelzung, Auf- und Abspaltung nach UmwG
  • Angemessener Ausgleich gem. § 304 AktG
  • Abfindung in Aktien Barabfindungen
  • SchiedsgutachtenAustritt von Gesellschaftern aus einer Personengesellschaft
  • Erbauseinandersetzungen
  • Privatisierung/Veräußerung von kommunalem Vermögen und kommunalen Einrichtungen

Dr. Joachim Houtman

Manager
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Due Diligence

Der Kauf beziehungsweise Verkauf eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils ist eine Geschäftsentscheidung mit großen Chancen, aber auch mit Risiken. Um diese Risiken zu minimieren, ist eine sorgfältige Analyse und Beurteilung des Zielunternehmens („Due Diligence“) von entscheidender Bedeutung.

Eine Due Diligence kann helfen, Informationsasymmetrien zwischen Käufer und Verkäufer abzubauen, sowie die Chancen und Risiken richtig einzuschätzen, die der Kauf des Zielunternehmens beinhalten würde. Durch unseren interdisziplinären Ansatz können wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner sowohl in wirtschaftlichen als auch in rechtlichen Belangen dabei helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Gönnheimer, Sascha

Sascha Gönnheimer

Geschäftsführender Partner
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Wolfgang Kaiser

Geschäftsführender Partner
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Rainer Reuhl

Wirtschaftsprüfer - Steuerberater
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Sonderprüfungen

Nicht nur Jahresabschlüsse müssen geprüft werden. Der Gesetzgeber verlangt vielmehr für viele weitere Konstellationen das Einschalten eines Wirtschaftsprüfers, um den unterschiedlichen Interessen des Unternehmens und anderer Interessensgruppen Rechnung zu tragen. Gerne unterstützen wir Sie beispielsweise bei folgenden Sonderprüfungen:

  • Gründungsprüfungen
  • Sonderprüfung bei Kapitalerhöhungen
  • Sonderprüfung bei Umwandlungen
  • Sonderprüfung im Zusammenhang mit Verschmelzungen
  • Sonderprüfung bei Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und -herabsetzung
  • Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung
  • Prüfung der Liquidationseröffnungsbilanz
  • Prospektprüfung
  • Kreditwürdigkeitsprüfung
  • Unterschlagungsprüfung
  • Überschuldungsprüfung
  • Prüfung nach Makler- und Bauträgerverordnung
  • EU-Beihilfenrechtliche Prüfung von Trennungsrechnungen

Gönnheimer, Sascha

Sascha Gönnheimer

Geschäftsführender Partner
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Wolfgang Kaiser

Geschäftsführender Partner
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Rainer Reuhl

Wirtschaftsprüfer - Steuerberater
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Preisrechtliche Prüfungen (LSP)

Um marktwirtschaftliche Grundsätze auf dem Gebiet des öffentlichen Auftragswesens durchzusetzen, gibt es das Preisrecht in Form der Verordnung PR Nr. 30/53. Dieses Preisrecht verfolgt angesichts der monopolartigen Gegebenheiten auf diesem Markt den Zweck, einen angemessenen Ausgleich zwischen öffentlichen Auftraggebern und Auftragsnehmern herbeizuführen.

Insbesondere dann, wenn eine Mangellage vorliegt oder der Wettbewerb auf der Anbieterseite beschränkt ist, werden häufig Selbstkostenfestpreise vereinbart.

Schüllermann hat langjährige Erfahrung in preisrechtlichen Prüfungen und besitzt Kompetenzen sowohl hinsichtlich rechtlicher wie auch betriebswirtschaftlicher und kostenrechnerischer Fragestellungen.

Wolfgang Kaiser

Geschäftsführender Partner
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Joachim Will

Vorsitzender des Aufsichtsrates
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Wirtschaftlichkeitsberechnungen

Öffentliche Verwaltungen und gemeinnützige Einrichtungen haben nach Vorgabe des Gesetzgebers ihr Handeln am Wirtschaftlichkeitsprinzip auszurichten. Dadurch sollen vorhandene Ressourcen bestmöglich genutzt werden. Um diesen Grundsatz praktisch umzusetzen, ist eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung notwendig. Sie hilft, Kosten- und Leistungskennziffern zu ermitteln, einen Soll-Ist-Vergleich aufzustellen und Unwirtschaftlichkeiten zutage zu fördern.

Mit unserer Unterstützung erhalten Sie einen objektivierten Blick auf die tatsächliche Wirtschaftlichkeit Ihres Betriebes und Ihrer Verwaltung. Ziel unseres Ansatzes ist es, Ihnen ein konkretes und klar definiertes Maßnahmenpaket an die Hand zu geben, damit Sie mögliche Einspar- und Auslastungspotenziale nutzen und dadurch die Effizienz Ihres Unternehmens oder Ihrer Kommune steigern können.

Dr. Joachim Houtman

Manager
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Joachim Will

Vorsitzender des Aufsichtsrates
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