DIENSTLEISTUNGEN

Digitalisierung

Im Zeitalter von Social Media gehen die Erwartungen der Bürger längst über die reine Informationsbeschaffung auf den Internetseiten der öffentlichen Hand hinaus.

Viele Bürgerinnen und Bürger wünschen sich neue und unkomplizierte Wege, um ihre Verwaltungsvorgänge abzuwickeln.

Auch die Teilhabe an gesellschaftlichen und politischen Entscheidungen mittels moderner Informationstechnik und Kommunikationswegen ist aktuell ein wichtiges Thema. Gleichzeitig spielt aber der Schutz der eigenen Daten eine wichtige Rolle. Diese Bedenken und Ängste müssen ernst genommen werden.

Dem Thema Datenschutz muss daher nachvollziehbar und transparent Rechnung getragen werden. Um den zahlreichen datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, bedarf es einer umfassenden Strategie im Umgang mit personenbezogenen Daten.

Einführung digitaler Strukturen und Prozesse

Durch die digitale Revolution vollzieht sich auch ein gesellschaftlicher Wandel. Bestehende Strukturen - zum Beispiel in Wirtschaft, Medien und Kultur - verädern sich mit rasanter Geschwindigkeit.

Auch die Anforderungen an die öffentliche Verwaltung als Dienstleister steigen durch die positiven Erfahrungen der Bürgerinnen und Bürger mit den Vorzügen der Digitalisierung.

Die immer schnellere und flexiblere Arbeits- und Organisationswelt stellt neue Herausforderungen an die öffentliche Hand, da Prozesse vollständig neu gedacht und Innovationen kontinuierlich gefördert werden müssen. Dabei geht es nicht darum, bestehende Prozesse lediglich zu optimieren, sondern das Verwaltungshandeln an den veränderten Rahmenbedingungen, die mit der Digitalisierung einhergehen, neu auszurichten.

SCHÜLLERMANN hilft Ihnen Ihre interne Organisation an die digitalen Prozesse anzupassen, alle Mitarbeiter in die Umsetzung zu integrieren und zusammen mit Ihnen den Einführungsvorgang erfolgreich abzuschließen.

Mit dem Konzept von SCHÜLLERMANN wird die Einführung von digitalen Prozessen somit immer zum Erfolg.

Gönnheimer, Sascha

Sascha Gönnheimer

Geschäftsführender Partner
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Dr. Joachim Houtman

Manager
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Joachim Will

Vorsitzender des Aufsichtsrates
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Externe Schüllermann Datenschutzbeauftragte

Von einem Datenschutzbeauftragten einer Kommune bzw. Betriebes wird fast unmögliches verlangt. Er muss sich im Datenschutzrecht auskennen, das nur derjenige richtig beherrschen wird, der auch über allgemeine Rechtskenntnisse verfügt, er muss mit den Aufgaben und Arbeitsweisen der Behörden gut vertraut sein, mithin also als Betriebswirt von Organisation etwas verstehen und er muss zugleich Kenntnisse über Verfahren und Techniken der automatischen Datenverarbeitung haben.

Letztendlich benötigt man einen Rechtsanwalt, einen Betriebswirt und einen IT-Spezialisten in einer Person. Gerade kleine und mittlere Kommunen werden sich deshalb mit der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten schwer tun.

Die Datenschutzgrundverordnung macht es jedoch möglich, dass Kommunen bzw. Betriebe einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen.

SCHÜLLERMANN bietet ihnen die Möglichkeit, durch den Einsatz von hochqualifizierte zertifizierte Datenschutzbeauftragte, die Verwaltungen zu entlasten.

Die Vorteile eines externen SCHÜLLERMANN Datenschutzbeauftragten liegen klar auf der Hand:

  • Transparenz bei Zeit und Kosten
  • Stets aktuelles Know-How durch Fort- und Weiterbildung des externen Datenschutzbeauftragten (nicht zu Lasten der Kommune bzw. Betriebes)
  • Sofort im Thema: Der externe Datenschutzbeauftragte kennt sich mit Theorie und Praxis im Datenschutzrecht bestens aus und ist von der ersten Stunde an voll einsetzbar
  • Gemeinsame Bestellung möglich: Mehrere Kommunen können sich im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit Zeit und Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten teilen

Dr. Joachim Houtman

Manager
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Trageser, Birgit

Birgit Trageser

Counsel
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