BRANCHEN

Kirchlicher Bereich

Die Kirchen leisten einen wichtigen Beitrag für die Gemeinschaft in vielen Bereichen des täglichen Lebens, beispielsweise in der Kindererziehung, der schulischen Bildung, der Kranken- und Altenfürsorge sowie der Hilfe in Notlagen.

Wichtige Einnahmequelle hierfür sind die Kirchensteuern, hinzu kommen Staatsleistungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand.

Der demographische Wandel und die in den letzten Jahren stark ansteigenden Kirchenaustritte haben einen negativen Effekt auf die Mittelzuflüsse.

Demgegenüber steht die durch hohe Fixkostenanteile (z. B. Personalkosten) geprägte Kostenstruktur, die nur in der langfristigen Perspektive anpassungsfähig ist.

Mit der Umstellung des Finanzwesens von der Kameralistik auf die Doppik und der damit einhergehenden Modernisierung von Prozessen und einer Ermittlung des tatsächlichen Ressourcenverbrauchs wird die Mittelverwendung transparent und die Generationengerechtigkeit unterstützt. Eine leistungs- und wirkungsorientierte Steuerung der vielfältigen Kirchenaktivitäten führt perspektivisch zur Kostensenkung und zur Erhöhung der Effizienz der Leistungserbringung.

Das interdisziplinäre Schüllermann-Team hat nachgewiesene Kompetenzen im Bereich der Modernisierung der kirchlichen Verwaltung und der Umstellung auf die Doppik.

Mit der Durchführung von Inventuren im Bereich der langfristigen Vermögens und aller Verträge, der Bewertung von Immobilien, der Einführung von Systemen zur Messung und Steuerung der Leistungserbringung schafft Schüllermann Transparenz und Effizienz im kirchlichen Finanzwesen.

Kirchen und kirchliche Einrichtungen

Kirchen und kirchliche Wohlfahrtsverbände, insbesondere Caritas und Diakonie, führen zahlreiche Aktivitäten durch, die als unternehmerisch zu bewerten sind. So befinden sich viele Pflege-, Jugend- und Behinderteneinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft. Teilweise werden die Einrichtungen von den Kirchen unmittelbar unterhalten, teilweise werden sie über Beteiligungen an privatrechtlichen Gesellschaften, Stiftungen des öffentlichen oder privaten Rechts, Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts betrieben.  

Ihnen allen liegen komplexe rechtliche, steuerliche oder kirchenpolitische Vorgaben zugrunde.

Unsere Leistungen im Einzelnen:

  • Erstellung von Gutachten und Beratung in organisationsrechtlichen Fragestellungen, im kirchlichen Bereich unter Einbeziehung des Kirchenrechts
  • Durchführung von Umgestaltungen, wie z. B. Ausgliederungen in Gesellschaften oder Betriebsübertragungen auf andere öffentlich-rechtliche Rechtsträger
  • Ausarbeitung sonstiger Vertragsentwürfe vor allem im Rahmen von Kooperationen sowie von Satzungen für Stiftungen u. a.
  • Unterstützung beim Verkauf von Sozialeinrichtungen
  • Begleitung von Gestaltungsüberlegungen durch die Gremien
  • Steuerliche Beratung, sowohl bei Umgestaltungsüberlegungen als auch bei der steuerlichen Behandlung der wirtschaftlichen Betätigung u. a. im Zusammenhang mit gemeinnützigen und steuerpflichtigen Betrieben gewerblicher Art
  • Abklärung von Gestaltungen mit der Finanzverwaltung, vor allem durch Einholung von verbindlichen Auskünften
  • Arbeitsrechtliche Beratung und Begleitung von Umgestaltungsüberlegungen, unter besonderer Berücksichtigung der Vorgaben des kirchlichen Arbeitsrechts
  • Jahresabschlussprüfung aller Rechtsformen