Die neue Datenschutzgrundverordnung

Der externe Schüllermann Datenschutzbeauftragte

Ein Datenschutzbeauftragter muss Rechtsanwalt, Betriebswirt und IT-Spezialist in einer Person sein. Deshalb tun sich viele Kommunen und kleinere Betriebe mit der Bestellung schwer. Schüllermann bietet ihnen die Möglichkeit durch den Einsatz von hochqualifizierten externen Datenschutzbeauftragten die Verwaltung zu entlasten. Weitere Informationen erhalten Sie HIER!

Hier können Sie das bei Schüllermann / Rechtsberatung / Wirtschaftsrecht nachlesen.

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KOMMUNALE STEUERBERATUNG

Änderungen durch § 2b UStG

 

Die Neuregelung der Umsatzsteuerung der öffentlichen Hand mit dem § 2b UStG stellt die Verwaltung aller Gebietskörperschaften vor vielfältige und komplexe Herausforderungen. Der neu eingeführte § 2b UStG hat nämlich eine deutliche Ausweitung des umsatzsteuerbaren Bereichs juristischer Personen des öffentlichen Rechts zur Folge. Der Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2020 muss nun von den Verwaltungen effektiv genutzt werden, um spätestens zum Umstellungsdatum rechtlich, organisatorisch und technisch in der Lage zu sein, die steuerlichen Pflichten nach neuem Recht zu erfüllen.

KOMMUNALBERATUNG

Digitale Kommune

Der digitale Wandel wird unserer Gesellschaft in vielen Lebensbereichen radikal verändern. Als nicht umkehrbarer Trend gehört er auch auf die Agenda jeder Kommune. Neben vielen anderen unbestreitbaren Vorteilen, kann die Digitalisierung auch wesentlich dazu beitragen, der Abwanderung aus ländlichen Gebieten entgegenzuwirken.

KOMMUNALE RECHTSBERATUNG

EU-Beihilferecht für Kommunen

Die Gewährung von Beihilfen durch Kommunen und andere staatliche Einrichtungen an Unternehmen bedarf grundsätzlich der vorherigen Anmeldung (Notifizierung) bei der EU-Kommission. Eine fehlende Genehmigung kann zu drastischen Rechtsfolgen etwa in Form von Unterlassung-, Schadensersatz- und Rückzahlungsverpflichtungen führen. Es gibt jedoch Wege der rechtssicheren Gestaltung der EU-beihilfenrechtlichen Beziehungen zwischen staatlicher (kommunaler) Stelle und gefördertem Unternehmen, die es in jedem Einzelfall zu erkennen und zu nutzen gilt.

Aktuelles

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