Datenschutzkonforme Einrichtung und Gestaltung von Websites

Homepages stellen häufig den ersten Kontakt zu Kunden und Lieferanten dar. Ebenso sind sie auch bei bereits bestehenden Geschäftsbeziehungen immer wieder Anlaufstelle, z.B. für neu Informationen. Ein ansprechendes grafisches Design ist daher von hoher Bedeutung.

Ein Baustein für eine graphisch attraktive Gestaltung sind besondere Symbole, z.B. für Mails, Menüschaltflächen etc., welche per Google Fonts in die Homepage eingebunden werden können. Der grundlegende Gedanke hinter dem Urteil des Landgericht München I (Az.: 3 O 17493/20), welches der Abmahnwelle zugrunde liegt, ist jedoch nicht das Verbot von Google Fonts, sondern grundsätzlich das Einbinden externer Inhalte auf einer Website, für deren Einbindung keine Zustimmung des Nutzers eingeholt wurde. Dies, da beim Einbinden personenbezogene Daten technisch bedingt an den Anbieter des externen Inhalts weitergeleitet werden müssen.

Leider schützt auch der Einsatz von Consent-Managern vor der Problematik zumeist nicht, da diese zwar die weitere Verwendung der externen Inhalte unterbinden, aber die personenbezogenen Daten trotz Ablehnung durch den Browser in der Regel bereits im Hintergrund geladen wurden und damit eine Weiterleitung der personenbezogenen Daten ohne Zustimmung an Dritte erfolgt.

Wir unterstützen Sie gerne mit der Überprüfung der Website auf externe Inhalte und beraten Sie hinsichtlich des korrekten Einsatzes von Consent-Management-Tools.