DIE NEUE DATENSCHUTZVERORDNUNG

Der externe Schüllermann Datenschutzbeauftragte

Von einem Datenschutzbeauftragten einer Kommune bzw. Betriebes wird fast Unmögliches verlangt. Er muss sich im Datenschutzrecht auskennen, das nur derjenige richtig beherrschen wird, der auch über allgemeine Rechtskenntnisse verfügt, er muss mit den Aufgaben und Arbeitsweisen der Behörden gut vertraut sein, mithin also als Betriebswirt von Organisation etwas verstehen und er muss zugleich Kenntnisse über Verfahren und Techniken der automatischen Datenverarbeitung haben.

Letztendlich benötigt man einen Rechtsanwalt, einen Betriebswirt und einen IT-Spezialisten in einer Person. Gerade kleine und mittlere Kommunen werden sich deshalb mit der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten schwer tun.

Die Datenschutzgrundverordnung macht es jedoch möglich, dass Kommunen bzw. Betriebe einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen.

SCHÜLLERMANN bietet ihnen die Möglichkeit, durch den Einsatz von hochqualifizierte zertifizierte Datenschutzbeauftragte, die Verwaltungen zu entlasten.

Die Vorteile eines externen SCHÜLLERMANN Datenschutzbeauftragten liegen klar auf der Hand:

  • Transparenz bei Zeit und Kosten
  • Stets aktuelles Know-How durch Fort- und Weiterbildung des externen Datenschutzbeauftragten (nicht zu Lasten der Kommune bzw. Betriebes)
  • Sofort im Thema: Der externe Datenschutzbeauftragte kennt sich mit Theorie und Praxis im Datenschutzrecht bestens aus und ist von der ersten Stunde an voll einsetzbar
  • Gemeinsame Bestellung möglich: Mehrere Kommunen können sich im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit Zeit und Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten teilen

Unser Kompetenzteam

Dr. Joachim Houtman

Manager
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Trageser, Birgit

Birgit Trageser

Counsel
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