Gründung & Beratung von Erschließungsgesellschaften

Wenn ein Baugebiet von einer Kommune erschlossen werden soll, sind sehr viele Fragen zu unterschiedlichen Fachgebieten zu beantworten.

Denn die Kommune muss hier neben der technischen Erschließung auch die Vermarktung sowie die Planung der Wärmeversorgung, des Verkehrs und die Intrastruktur übernehmen.

Selten können die Rathäuser mit ihrem bestehenden Personalbestand Projekte in dieser Größenordnung allein umsetzen.

Durch die Gründung einer Erschließungsgesellschaft können leistungsfähige Tiefbauunternehmen oder Energieversorgungsunternehmen als Gesellschafter an Planung, Umsetzung und Betrieb der Anlagen beteiligt werden.

Für die kompetente Umsetzung aller juristischen Fragestellungen – Gründung der GmbH, Erstellung von Gesellschaftsverträgen, Ausschreibung der potenziellen Partner und steuerliche Optimierung, sorgt SCHÜLLERMANN mit seinen Rechtsanwälten und Steuerberatern.

Auch helfen wir den Kommunen bei den wichtigen Verfahrensfragen.

  • Wer ist während der Erschließung und der Verwaltung Eigentümer der Grundstücke?
  • Wer trägt die Vorfinanzierungskosten des Erschließungsgebietes?
  • Wie und von wann werden die Gesamtkosten für die Erschließung getragen?
  • Wer wird Eigentümer z.B. der Nahwärmeversorgungsnehmer?

Dr. Thorsten Boos

Vorstandsvorsitzender
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