1. Sonderausgaben 2018
  2. Baukindergeld im „Erstjahr“ spätestens bis zum 31. Dezember 2018 beantragen
  3. Förderung des Mietwohnungsneubaus
  4. Ermäßigte Besteuerung einer Abfindung bei Auflösungsvertrag
  5. Bewertung von Sachbezügen – Einbeziehung der Versandkosten in die 44 Euro-Freigrenze
  6. Lohnsteuer-Ermäßigung
  7. Unbefristete Weitergeltung der höheren Zeitgrenzen für kurzfristig Beschäftigte
  8. Zusatzkrankenversicherungsschutz durch den Arbeitgeber als Bar- oder Sachlohn?

Über den nachfolgenden Link steht Ihnen der Infobrief November 2018 als Download (PDF) zur Verfügung.