- Sonderausgaben 2018
- Baukindergeld im „Erstjahr“ spätestens bis zum 31. Dezember 2018 beantragen
- Förderung des Mietwohnungsneubaus
- Ermäßigte Besteuerung einer Abfindung bei Auflösungsvertrag
- Bewertung von Sachbezügen – Einbeziehung der Versandkosten in die 44 Euro-Freigrenze
- Lohnsteuer-Ermäßigung
- Unbefristete Weitergeltung der höheren Zeitgrenzen für kurzfristig Beschäftigte
- Zusatzkrankenversicherungsschutz durch den Arbeitgeber als Bar- oder Sachlohn?
Über den nachfolgenden Link steht Ihnen der Infobrief November 2018 als Download (PDF) zur Verfügung.