1. Zinssatz für Steuernachforderungen und Steuererstattungen wird auf 0,15 % pro Monat gesenkt
  2. Steuerentlastungsgesetz 2022
  3. Häusliches Arbeitszimmer muss für die Tätigkeit nicht erforderlich sein
  4. Fahrtkostenersatz als Kinderbetreuungskosten
  5. Weitere Anhebung des Mindestlohns und Erhöhung der Grenze für geringfügige Beschäftigung
  6. Kindergeld: Krankheitsbedingte Unterbrechung bzw. Abbruch einer Ausbildung
  7. Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer-Erklärung

Über den nachfolgenden Link steht Ihnen der Infobrief Mai 2022 als Download (PDF) zur Verfügung.