- Inventur am Ende des Wirtschaftsjahres
- Weitere steuerliche Maßnahmen zur Bewältigung der Krise
- Schwerpunkt einer Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer
- Höhere Erbschaft-/Schenkungsteuer bei Immobilien
- Änderungen im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2022
- Doppelte Haushaltsführung: Dienstwagen bei Zuzahlungen durch den Arbeitnehmer
- Verbilligte Überlassung einer Wohnung
- Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen: Kein Abzug bei Zahlung über Verrechnungskonto
Über den nachfolgenden Link steht Ihnen der Infobrief Dezember 2022 als Download (PDF) zur Verfügung.