- Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Computerhardware und Software nur noch ein Jahr
- Zufluss von Tantiemen an Gesellschafter-Geschäftsführer
- Vorläufige Steuerfestsetzungen im Hinblick auf anhängige Musterverfahren
- Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise
- Keine Schenkungsteuer auf Abfindung bei Scheidung
- Erbschaftsteuer: Billigkeitsmaßnahmen zur Lohnsummenregelungwegen der Corona-Krise
- Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen
Über den nachfolgenden Link steht Ihnen der Infobrief April 2022 als Download (PDF) zur Verfügung.