Es ist Zeit für die Grundsteuererklärung!
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in 2018 festgestellt, dass die Praxis der Erhebung der Grundsteuer in Deutschland nicht verfassungsgemäß ist, da die erhobenen Werte nicht den Zeitwerten entsprechen.
Auf den 1. Januar 2022 sollen daher jetzt alle Grundstückswerte neu festgestellt werden. Die Bürger sind aufgefordert, die Daten ihrer Grundstücke neu und mit aktuellen Daten zu erklären.
Aufgrund der damit für alle verbundenen Schwierigkeiten wurde der Termin, bis wann die Grundstückswerte neu zu erklären sind auf den 31. Januar 2023 verschoben. Ursprünglich war als Schlusstermin der 31. Oktober 2022 vorgesehen. Diese Frist war deutlich zu knapp.
Es ist allerdings sehr zweifelhaft, ob und wie weit der neue Termin nochmals verschoben wird.
Wir empfehlen daher, die Grundsteuererklärungen jetzt anzugehen und zu erledigen, auch um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Wir erläutern mit Ihnen, wie die Daten hierfür am besten vorzubereiten sind, kontrollieren die Vollständigkeit und übernehmen für Sie auch gerne die Erstellung und die Einreichung der Grundsteuererklärungen.
Gerne unterstützen wir Sie, die Neubewertung Ihrer Grundstücke und/oder Gebäude vorzunehmen, die notwendigen steuerlichen Erklärungen zu erstellen und der zuständigen Finanzbehörde zur Verfügung zu stellen.
Fordern Sie ein unverbindliches Angebot über unser KONTAKTFORMULAR! an.