Unsere Kanzlei berät im Gesundheitswesen tätige Einrichtungen und Träger dieser Einrichtungen zu den vielfältigen Themenkomplexen des Gesundheitsrechts. Zu unseren Mandanten zählen hierbei insbesondere:
- Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen
- Medizinische Versorgungszentren
- Alten-, Pflege- und Seniorenwohnheime sowie ambulante Pflegedienste
- Apotheken (Krankenhausapotheken) und Arzneimittelhersteller
- Gemeinnützige und gewerbliche Trägereinrichtungen, Stiftungen, Vereine und Verbände
Unsere Beratung ist hierbei durch einen fächerübergreifenden Ansatz unter Einbezug unserer Expertise u. a. im Gesundheits-, Arbeits-, Sozialversicherungs-, Gesellschafts- und Steuerrecht gekennzeichnet.
Unsere Beratungsschwerpunkte sind hierbei:
- Umstrukturierungen im Gesundheitswesen und Aufbau von Organisations- oder Holdingstrukturen
- Gründung und Ausrichtung von medizinischen Versorgungszentren
- Erwerb von Arztpraxen einschließlich der Bewertung von Arztpraxen
- Aufbau von Kooperationsstrukturen
- Rechtsfragen zu Finanzierung und Fördermitteln
- Gestaltung von Chefarzt-, Honorararzt- und Belegarztverträgen
- Zulassungsrechtliche Aspekte und Gestaltung von Versorgungsverträgen
- Sozialrechtliche Fragestellungen, insbesondere zur Abrechnung mit Krankenkassen sowie bei Regress
- Arzt-/Krankenhaus-Patienten-Verträge sowie Liquiditätsfragen ärztlicher Leistungen.
- Apotheken-, Arzneimittel- und Medizinprodukterecht
- Vertretung in gerichtlichen Verfahren und außergerichtlichen Vorverfahren