Unsere Kanzlei berät im Gesundheitswesen tätige Einrichtungen und Träger dieser Einrichtungen zu den vielfältigen Themenkomplexen des Gesundheitsrechts. Zu unseren Mandanten zählen hierbei insbesondere:

  • Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen
  • Medizinische Versorgungszentren
  • Alten-, Pflege- und Seniorenwohnheime sowie ambulante Pflegedienste
  • Apotheken (Krankenhausapotheken) und Arzneimittelhersteller
  • Gemeinnützige und gewerbliche Trägereinrichtungen, Stiftungen, Vereine und Verbände

Unsere Beratung ist hierbei durch einen fächerübergreifenden Ansatz unter Einbezug unserer Expertise u. a. im Gesundheits-, Arbeits-, Sozialversicherungs-, Gesellschafts- und Steuerrecht gekennzeichnet.

Unsere Beratungsschwerpunkte sind hierbei:

  • Umstrukturierungen im Gesundheitswesen und Aufbau von Organisations- oder Holdingstrukturen
  • Gründung und Ausrichtung von medizinischen Versorgungszentren
  • Erwerb von Arztpraxen einschließlich der Bewertung von Arztpraxen
  • Aufbau von Kooperationsstrukturen
  • Rechtsfragen zu Finanzierung und Fördermitteln
  • Gestaltung von Chefarzt-, Honorararzt- und Belegarztverträgen
  • Zulassungsrechtliche Aspekte und Gestaltung von Versorgungsverträgen
  • Sozialrechtliche Fragestellungen, insbesondere zur Abrechnung mit Krankenkassen sowie bei Regress
  • Arzt-/Krankenhaus-Patienten-Verträge sowie Liquiditätsfragen ärztlicher Leistungen.
  • Apotheken-, Arzneimittel- und Medizinprodukterecht
  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren und außergerichtlichen Vorverfahren

 

Anders, Philipp

Philipp Anders

Counsel
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