„Compliance“ bedeutet „Einhaltung von Regeln“ – dies betrifft nicht nur organisationsinterne Richtlinien, auch die Beachtung von deutschem und europäischem Recht gehört zu den Pflichten von Behörden und Unternehmen. So ist es empfehlenswert, im Rahmen einer Compliance-Struktur sicherzustellen, dass neben v.a. steuerrechtlichen, kommunalrechtlichen sowie arbeitsrechtlichen Vorgaben auch die Anforderungen des europäischen Vergabe- und EU-Beihilfenrechts sowie des Datenschutzrechts eingehalten werden. Zwischenzeitlich existieren  ein Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) „Grundsätze ordnungsgemäßer Prüfungen von Compliance Management Systemen“ (PS 980) sowie ein Leitfaden des Deutschen Städtetags zur Einführung von Tax Compliance Management Systemen (TCMS) in Kommunen. Wir stehen Ihnen im Wege einer strategischen Herangehensweise bei der Erarbeitung, Einführung sowie Umsetzung eines bereichsspezifischen Compliance-Systems beratend zur Seite.  

Die Schwerpunkte unserer Beratung sind:

  • frühzeitiges Erkennen von Risiken in der Behörden- und Unternehmensstruktur  
  • Vermeidung von Risiken durch Implementierung eines festen internen Regelmanagements sowie präventiver Kontrollmechanismen  
  • Erarbeitung einer transparenten Zuständigkeits- und Verantwortungsstruktur hinsichtlich bestehender Kontrollpflichten, etwa durch Einführung eines Compliance-Officers  
  • Erhöhung der Risikosensibilität von Leitungsebene sowie Mitarbeitern der Behörde bzw. des Unternehmens, v.a. durch Schulungen sowie die Erstellung von organisationsinternen Leitlinien  
  • Erarbeitung eines den Compliance-Anforderungen genügenden Informations-, Unterrichtungs- und Dokumentationssystems  
  • Erarbeitung von Mustern und Regelwerken zur Sicherstellung eines internen Kontrollsystems

Dr. Thorsten Boos

Vorstandsvorsitzender
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Stephan Schüllermann

Vorstand
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