DIENSTLEISTUNGEN
Rechtsberatung
„Vor Gericht und auf hoher See befindet man sich in Gottes Hand“ – diese Redewendung kommt zwar nicht von ungefähr, dennoch ist eine fachgerechte Beurteilung aller relevanten juristischen Aspekte vor jeder Auseinandersetzung überaus wichtig – und meistens auch die Einfahrt in den sicheren Hafen.
Die Partnerschaftsgesellschaft mbB mit Firmensitzen in Dreieich und Leipzig übernimmt seit Jahren alle anwaltlichen Leistungen und die interdisziplinäre Beratung für die Mandanten der Schüllermann-Unternehmensgruppe. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, im Steuer- und Gebührenrecht, im öffentlichen und kommunalen Wirtschaftsrecht, im Personal-, Beamten-, EU-, Beihilfe-, Zuwendungs- und Vergaberecht, Datenschutzrecht sowie in der Führung von Prozessen in Wirtschafts-, Steuer- und Steuerstrafsachen.
Praxisbezogene Beratung, ein persönliches Vertrauensverhältnis zu unseren Mandanten und bedingungsloses Engagement sind für uns wichtige Attribute einer zielgerichteten, guten Zusammenarbeit. Die Vernetzung mit den Kompetenzen der anderen Fachbereiche der Schüllermann-Unternehmensgruppe ermöglicht uns zudem den sprichwörtlichen Blick über den Tellerrand und die interdisziplinäre Begleitung Ihrer Projekte. Das ist oftmals der Garant für langfristige Erfolge und macht uns zu dem, was wir gerne sind: Ihr Partner im Recht.
Arbeitsrecht
Wir decken das gesamte Spektrum des Arbeitsrechts (Individual- und Kollektivarbeitsrecht) ab, einschließlich angrenzender Rechtsgebiete, wie dem Sozialversicherungs- und Steuerrecht. Unsere Kanzlei berät und vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer und versucht stets die individuellen Interessen bestmöglich durchzusetzen.
Die Schwerpunkte unserer Beratung sind:
- Arbeitnehmerüberlassung, Personalgestellung,
- Arbeitsvertragsgestaltungen,
- Aufhebungsverträge,
- Beamtenrecht,
- Beratung von Vorständen/ Geschäftsführern/ Bürgermeistern und Betriebsleitern,
- Beschäftigtendatenschutz,
- Betriebliche Altersversorgung,
- Betriebsänderungen (Betriebsübergänge, Umstrukturierungen auch bei gemeinnützigen Einrichtungen und Einrichtungen der öffentlichen Hand),
- Personalvertretungs– und Betriebsverfassungsrecht (Mitbestimmungsfragen, arbeitsgerichtl. Beschlussverfahren),
- Bundesweite Prozessvertretung (z.B. Kündigungsschutzklagen),
- Legal Compliance,
- Dienstvertragsrecht (freie Mitarbeiter, Handelsvertreter),
- Kündigungen/ Personalabbau,
- Krankheit,
- Seminarveranstaltungen, auf Anfrage auch für Mandanten in ihrem Unternehmen,
- Stellenbeschreibungen, Stellenbewertungen,
- Tarifverträgen des öffentlichen Rechts (TVöD, TV-V, TV-L), kirchliches Arbeitsvertragsrecht (KDAVO, AVR),
- Tarifvertragsgestaltung,
- Urlaub,
- Vorbereitung betriebsinterner Schreiben (Abmahnungen, Versetzungen, Kündigungen, Zeugnisse),
Datenschutz
Datenschutz und Datensicherheit gewinnen immer mehr an Bedeutung. Mit der Datenschutzgrundverordnung der EU und deren Umsetzung in das nationale Recht kommen auf Unternehmen und Kommunen neue Herausforderungen zu. Wir beraten Sie gerne und stehen Ihnen mit den folgenden Produkten zur Verfügung:
- Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSG-VO),
- Bedarfsanalyse Datenschutz,
- Bedarfsanalyse IT-Dokumentation,
- Datenschutzberatung,
- Compliance Check Datenschutz,
- Auditierung von Webseiten,
- Vorträge zum Datenschutz/ Datenschutzgrundverordnung.
Wirtschaftsrecht
Auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts/Gesellschaftsrecht unterstützen wir unsere Mandanten umfassend in (wirtschafts-)rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen. Hierbei erlaubt uns die Vernetzung mit den übrigen Fachbereichen der Schüllermann Unternehmensgruppe bei Bedarf einen unbürokratischen Zugriff auf Spezialkenntnisse in wirtschaftlichen und rechtlichen Schnittstellen-Bereichen wie Rechnungswesen, Controlling oder Finanzmanagement.
Unsere Beratung im Wirtschaftsrecht umfasst die folgenden Bereiche:
- Handelsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Europarecht
- Arbeits- und Sozialrecht
- Steuerrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Insolvenzrecht
- Zivilprozesse
- Vertragsrecht und -gestaltung
- Unternehmensnachfolge
- Joint-ventures
- Unternehmensverkauf/M&A
- Handelsvertreterverträge
- PPP-Verträge
- Preisrecht/öffentliches Preisrecht
- Privatisierung und Rekommunalisierung öffentlicher Einrichtungen
Gesellschaftsrecht
Unsere Beratung im Gesellschaftsrecht umfasst beispielsweise:
- Gründung von Gesellschaften, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
- Umstrukturierung und Reorganisation
- Planung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge unter erb-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Gesichtspunkten
- Finanzierungsmaßnahmen (Eigenkapitalmaßnahmen, Fremdkapitalfinanzierung, Kapitalerhöhungen, Patronatserklärungen, Bürgschaften)
- Begleitung von Gesellschafterstreitigkeiten
- Auflösung und Liquidation
- Erstellung und Gestaltung sonstiger gesellschaftsrechtlicher Verträge (Organschaften, Konzernstrukturen, Geschäftsführerdienstverträge)
Abgaben- und Steuerrecht
Kommunales Abgabenrecht und damit die Finanzierung der grundlegenden Aufgaben der Daseinsvorsorge der Gebietskörperschaften zählt zu den ständigen Arbeiten unseres Unternehmensverbundes. Wir unterstützen unsere Mandanten in allen kommunalabgabenrechtlichen Fragestellungen. Neben der laufenden Gebührenkalkulation steuerrechtlichen Beratung bei Großprojekten begleiten wir in der laufenden Besteuerung und vertreten unsere Mandanten gegenüber dem Finanzamt und in finanzgerichtlichen Verfahren. Ergänzend zu der in unserm Unternehmensverbund angebotenen Deklarationstätigkeit beraten wir unsere Mandanten in allen Gestaltungsfragen interdisziplinär.
Betreute Benutzungsgebühren:
- Wassergebühren
- Abwassergebühren (insbesondere getrennte Bemessung nach Schmutz- und Niederschlagswasser)
- Abfallgebühren (alle Gebührenmodelle)
- Straßenreinigungsabgabe / -gebühr
- Kindergarten / Kita
- Musikschule
- Volkshochschule
- Bestattungswesen
- Sportanlagen
- Schwimmbäder
- Büchereien
- Parkeinrichtungen
- Kureinrichtungen / Kurabgabe
- Fremdenverkehrsabgabe (lokal / überregional)
- etc.
Zu unseren Beratungsdienstleistungen gehören
- Gestaltungsberatung / Wahl des Gebührenmodells (insbesondere Einführung von Grundgebühren oder Ident.- bzw. Verwiegesystemen)
- Begleitung von Umstrukturierungen, z.B. Rechtsformwahl, interkommunale Zusammenarbeit mit Hinblick auf Gebührenauswirkungen
- Widerspruchs- und Klageverfahren
- Vertragsgestaltung mit eingeschalteten Dienstleistern
- Kalkulationserstellung oder Prüfung von Entgelten von eingeschalteten Dritten nach VO PR Nr. 30/53 (öffentliches Preisrecht)
- Schulung von Verwaltungsmitarbeitern
Betreute Beitragsarten:
- Erschließungsbeiträge
- Anschlussbeiträge
- Straßenausbaubeiträge (einmalig oder wiederkehrend)
Zu unseren Beratungsdienstleistungen gehören
- Beitragskalkulation, insbesondere im Wege der Globalkalkulation
- Begleitung und Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit
Sonstiges
- Duldungsbescheide
- Haftungsbescheide
- Stundungs- und Erlassanträge prüfen
Zivilrecht & Zwangsvollstreckung
Das Zivilrecht ist das private Recht und regelt die Rechtsverhältnisse der Menschen untereinander. Sobald ein Streit entsteht, ist die juristische Frage zu beantworten: Wer will was von wem und woraus. Es gilt also, Anspruchsteller, Anspruchsziel, Anspruchsgegner und Anspruchsgrundlage zu bestimmen. Die beratende, gestaltende und vertretende Tätigkeit unserer Kanzlei beginnt jedoch bereits im Vorfeld und endet mit der zwangsweisen Geltendmachung der Ansprüche.
Unsere Leistungen decken folgende Bereiche ab:
- Darlehensverträge
- Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
- Kaufverträge
- Mietrecht
- Prüfung und Gestaltung allgemeiner Geschäftsbedingungen
- Unterstützung bei Abmahnungen
- Vertragliche und gesetzliche Rücktritts- und Widerrufsrechte
- Werkverträge
- Außergerichtlicher Forderungseinzug
- Eidesstattliche Versicherung
- Forderungsvollstreckung (Pfändungs- und Überweisungsbeschluss)
- Gerichtliches Mahn- und Vollstreckungsverfahren,
- Immobiliarvollstreckung (Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung)
- Öffentliche Last (Zwangssicherungshypothek)
- Mobiliarvollstreckung
EU-Beihilfenrecht
Das europarechtliche Beihilfenverbot und seine Folgen für die öffentliche Hand: Wir beraten Sie rund um die rechtssichere Gestaltung der EU-beihilfenrechtlichen Beziehungen zwischen kommunalen Gebietskörperschaften und ihren geförderten Unternehmen. Wir helfen Ihnen, Risiken für beide Seiten zu erkennen und zu vermeiden.
Die Schwerpunkte unserer Beratung sind:
- Identifizierung, rechtliche Bewertung und Gewichtung EU-beihilfenrechtlicher Sachverhalte im Rahmen eines „EU-Beihilfen-Checks“
- Vertragsgestaltung und Projektkonzipierung unter Berücksichtigung möglicher EU-beihilfenrechtlicher Fallstricke
- Erarbeitung von allgemein verwendbaren Mustern für eine EU-beihilfenrechtskonforme Mittelgewährung, z.B. „De-minimis“-Bescheinigung oder Bürgschaftsregelung
- Erstellung von Checklisten für die selbstständige und rechtssichere Erfassung, Überprüfung sowie Bearbeitung zukünftiger Beihilfefälle
- Vorbereitung von EU-beihilfenrechtlichen Umsetzungsakten wie Erlass eines von der Notifizierungspflicht befreienden Betrauungsaktes für Tätigkeiten mit Gemeinwohlbezug (auch in Gestalt eines Zuwendungsbescheides)
- Anmeldung von Beihilfen zur Umsetzung der Erfordernisse der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
- Begleitung von Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission
- Hilfestellung bei der notwendigen Anpassung von Wirtschaftsplänen (Trennungsrechnung) und Prüfung der richtigen Mittelverwendung zur Vermeidung von Überkompensationen und damit verbundenen Rückzahlungsverpflichtungen
- Testierung von Jahresabschlüssen nach EU-beihilfenrechtlichen Vorgaben (IDW PS 700)
- rechtliche Vertretung und Beratung im Rahmen von Klageverfahren, z.B. Konkurrentenklagen
- EU-beihilfenrechtliche Begutachtungen und Stellungnahmen
Kommunales und öffentliches Wirtschaftsrecht
Das Kommunalrecht als Teil des besonderen Verwaltungsrechts setzt sich zusammen aus allen Regeln, die die Organisation und den Aufgabenkreis der Gebietskörperschaften betreffen und ihr Handeln im Rechtsverkehr regeln. Mit dem öffentlichen Wirtschaftsrecht wird es ergänzt um die Normen, die den Rahmen für die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen bilden. In diesem Bereich sind wir von der Rechtsformwahl - unter Beachtung steuerlicher, vergabe- und beihilfenrechtlicher Gesichtspunkte - über die Erstellung des erforderlichen Satzungsrechts sowie der vertraglichen Vereinbarungen bis hin zur laufenden Beratung (bei der Fragen von Kontroll- und Einflussmöglichkeiten von Kommunen auf ausgelagerte Organisationseinheiten eine tragende Rolle spielen) für unsere Mandanten tätig.
Unsere Dienstleistungen umfassen:
- Planung, Vorbereitung sowie Begleitung von Privatisierungen und PPP-Vorhaben
- Planung, Vorbereitung sowie Begleitung von Umstrukturierungsmaßnahmen von Einrichtungen der öffentlichen Hand (Eigengesellschaften, Regie- und Eigenbetriebe, Anstalten des öffentlichen Rechts AöR, Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände, interkommunale Gesellschaften sowie sonstige Rechts- und Organisationsformen)
- Kommunalrecht
- Abgabenrecht
- Recht der öffentlichen Einrichtungen
- Kartellrecht im Zusammenhang mit Privatisierungen sowie PPP-Vorhaben und interkommunaler Zusammenarbeit
- Recht der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand
- Planung, Vorbereitung sowie Begleitung der Gründung von Eigengesellschaften und Eigenbetrieben, Anstalten des öffentlichen Rechts sowie sonstigen Rechts- und Organisationsformen
- Vergaberecht im Zusammenhang mit Privatisierungsmaßnahmen öffentlicher Einrichtungen
- EU-Beihilfenrecht
- Organisations- und Rechtsformwahl öffentlicher Einrichtungen
- Projektentwicklung und -finanzierung bei Projekten der öffentlichen Hand sowie Sonderfinanzierungsfragen (Mautmodelle, Leasing, Forfaitierung, Factoring)
- Erschließungsrecht sowie Begleitung kommunaler Erschließungs- und Entwicklungsvorhaben, Gründung von Erschließungsgesellschaften
- Erneuerbare Energien Gesetz EEG
- Privatisierung und Rekommunalisierung öffentlicher Einrichtungen
Vergaberecht
Das Vergaberecht umfasst die Vorschriften und Regeln über die Beschaffung von Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen. Je nach Wert des zu vergebenden Auftrages sind hierbei nicht nur die – von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen – nationalen deutschen Bestimmungen von Bedeutung, sondern vor allem auch die europaweit geltenden Regelungen der Europäischen Union. In vielen Fällen – etwa auch auf der Grundlage von Zuwendungsbescheiden – müssen öffentliche Auftraggeber ein öffentliches Vergabeverfahren durchführen, das es zielorientiert und rechtssicher zu gestalten gilt. Demgegenüber lauern für Bieter bei der vergaberechtskonformen Ausgestaltung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ebenfalls Fallstricke. Wir stehen unseren Mandanten zu sämtlichen vergaberechtlichen sowie hiermit verbundenen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen verlässlich zur Seite.
Unser Leistungsspektrum für öffentliche Auftraggeber und Bieter umfasst:
- Vergabevorbereitung/Klärung der Ausschreibungspflicht,
- Strukturierung, Begleitung und Organisation europaweiter und nationaler Vergabeverfahren/Erstellung eines Vergabekalenders,
- Bekanntmachung und Dokumentation des Beschaffungsvorgangs,
- Erstellung der Ausschreibungsunterlagen/Leistungsbeschreibung, Vorbereitung von Eignungs- und Zuschlagskriterien, Aufbau einer stimmigen Bieterbewertung,
- Angebotsaufforderung und Angebotsphase/Prüfung der Angebote,
- Zuschlagserteilung und Ausführungsphase/Vertragsschluss und Controlling in der Umsetzung,
- Aufhebung von Vergabeverfahren,
- Konzeptionierung optimierter Teilnahmeanträge und Angebote,
- Begleitung bei Verhandlungen und Aufklärungsgesprächen,
- Überprüfung der Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften bei der Auftragsvergabe einschließlich prozessuale Vertretung bei streitigen Auseinandersetzungen/Rüge- und Nachprüfungsverfahren sowie Haftungsfragen,
- Gutachterliche Stellungnahmen zu Vergaberechtsfragen/Vertragsgestaltungen,
- Projektgestaltung unter Einbeziehung vergaberechtsspezifischer Besonderheiten,
- Erstellung von Vergaberichtlinien sowie Anpassung an rechtliche Vorgaben,
- Konzeptionierung von Zuwendungsbescheiden (einschließlich Nebenbestimmungen) sowie Überprüfung von deren Einhaltung, insbesondere hinsichtlich enthaltener vergaberechtlicher Vorgaben („Compliance-Prüfung“),
- Durchführung von Seminar- und Vortragsveranstaltungen zu aktuellen Themen des Vergaberechts.
Umwandlungsrecht
Unsere Kanzlei unterstützt die Optimierung von Unternehmens- und Konzernstrukturen von der Planung und Vorbereitung bis zur Umsetzung. Hierbei beraten wir nicht nur gewerbliche Unternehmen sondern können bei der Beratung von Einrichtungen und Beteiligungen der öffentlichen Hand sowie von gemeinnützigen Einrichtungen von unserer großen Expertise hinsichtlich der für diesen Mandantenkreis geltenden kommunal- und steuerrechtlichen Besonderheiten profitieren.
Unser Beratungsspektrum umfasst hierbei folgende Leistungen:
- Strukturierungs- und Steuergestaltungsplanung
- Begleitung von Umstrukturierungs- und Reorganisationsmaßnahmen sowie von Umwandlungsvorgängen (Verschmelzungen, Spaltungen, Vermögensberatungen und Formwechsel)
- Vertragsgestaltung und –verhandlung im Zusammenhang mit Umstrukturierungs-, Restrukturierungs- und Umwandlungsvorgängen
- Unternehmens- und Immobilienbewertung
Privatisierungsvorhaben
- Recht der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand
- Klärung gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen
- Vertragsgestaltung und Teilnahme an Vertragsverhandlungen
- Steuerliche Gestaltungsberatung im Zusammenhang mit Privatisierungsvorgängen und Public-private-Partnership-Vorhaben
- Klärung beamten- und arbeitsrechtlicher Fragestellungen sowie Vertragsgestaltung
Mergers & Acquisitions (M&A)
„Einem geschenkten Gaul guckt man nicht ins Maul!" gilt leider nicht bei Unternehmenskäufen. Neben einer sorgfältigen Prüfung des Kaufgegenstandes sind die insbesondere häufig versteckten steuerlichen, arbeitsrechtlichen und haftungsrechtlichen Folgen zu beachten. Wir bieten Ihnen diese umfassende Beratung aus einer Hand.
Zu unseren Beratungsdienstleistungen gehören:
- Vendor/Buy-side Due-Diligence-Prüfungen
- Gestaltungsberatung und Steuerplanung
- rechtliche und steuerliche Konzeption komplexer Unternehmenskäufe und –verkäufe
- Unternehmens- und Immobilienbewertung
- Vertragsgestaltung, Unterstützung von Vertragsverhandlungen und Erstellung von Transaktionsdokumentationen
- Unterstützung bei der Umsetzung und der Post-Merger Integration
Insolvenzrecht / Sanierungs- und Restrukturierungsberatung
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führt bei den Beteiligten häufig zu Unsicherheiten. Aufgrund unserer umfassenden Expertise können wir unseren Mandanten bei allen insolvenzrechtlichen Fragestellungen auch schon im Vorfeld einer drohenden Insolvenz beratend zur Seite stehen und bei der Durchsetzung ihrer Rechte helfen.
In Zeiten knapper Kassen und schlechter Zahlungsmoral ist schnelles und zielgerichtetes Handeln im Insolvenzverfahren der Garant für einen erfolgreichen Umgang mit Außenständen.
Unsere umfassenden Beratungsdienstleistungen beinhalten:
- Anfechtungsansprüche
- Aussonderungsrechte
- Absonderungsrechte
- Debt-Equity-Swap
- Effizientes Forderungsmanagement
- Feststellung von Forderungen zur Insolvenztabelle
- Gläubigerpools
- Haftungsinanspruchnahme von Gesellschaftern und Geschäftsführern
- Insolvenzplanverfahren
- Öffentliche Last
- Sanierungskonzepte
- Insolvenzrechtliche Anpassung von Satzungsregelungen
- Speziell auf die Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnittene Schulungen
- Sicherheiten
- Insolvenzrechtlich optimierte Vertragsgestaltung
Compliance
„Compliance“ bedeutet „Einhaltung von Regeln“ – dies betrifft nicht nur organisationsinterne Richtlinien, auch die Beachtung von deutschem und europäischem Recht gehört zu den Pflichten von Behörden und Unternehmen. So ist es empfehlenswert, im Rahmen einer Compliance-Struktur sicherzustellen, dass neben v.a. steuerrechtlichen, kommunalrechtlichen sowie arbeitsrechtlichen Vorgaben auch die Anforderungen des europäischen Vergabe- und EU-Beihilfenrechts sowie des Datenschutzrechts eingehalten werden. Zwischenzeitlich existieren ein Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) „Grundsätze ordnungsgemäßer Prüfungen von Compliance Management Systemen“ (PS 980) sowie ein Leitfaden des Deutschen Städtetags zur Einführung von Tax Compliance Management Systemen (TCMS) in Kommunen. Wir stehen Ihnen im Wege einer strategischen Herangehensweise bei der Erarbeitung, Einführung sowie Umsetzung eines bereichsspezifischen Compliance-Systems beratend zur Seite.
Die Schwerpunkte unserer Beratung sind:
- frühzeitiges Erkennen von Risiken in der Behörden- und Unternehmensstruktur
- Vermeidung von Risiken durch Implementierung eines festen internen Regelmanagements sowie präventiver Kontrollmechanismen
- Erarbeitung einer transparenten Zuständigkeits- und Verantwortungsstruktur hinsichtlich bestehender Kontrollpflichten, etwa durch Einführung eines Compliance-Officers
- Erhöhung der Risikosensibilität von Leitungsebene sowie Mitarbeitern der Behörde bzw. des Unternehmens, v.a. durch Schulungen sowie die Erstellung von organisationsinternen Leitlinien
- Erarbeitung eines den Compliance-Anforderungen genügenden Informations-, Unterrichtungs- und Dokumentationssystems
- Erarbeitung von Mustern und Regelwerken zur Sicherstellung eines internen Kontrollsystems
Gesundheitsrecht
Unsere Kanzlei berät im Gesundheitswesen tätige Einrichtungen und Träger dieser Einrichtungen zu den vielfältigen Themenkomplexen des Gesundheitsrechts. Zu unseren Mandanten zählen hierbei insbesondere:
- Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen
- Medizinische Versorgungszentren
- Alten-, Pflege- und Seniorenwohnheime sowie ambulante Pflegedienste
- Apotheken (Krankenhausapotheken) und Arzneimittelhersteller
- Gemeinnützige und gewerbliche Trägereinrichtungen, Stiftungen, Vereine und Verbände
Unsere Beratung ist hierbei durch einen fächerübergreifenden Ansatz unter Einbezug unserer Expertise u. a. im Gesundheits-, Arbeits-, Sozialversicherungs-, Gesellschafts- und Steuerrecht gekennzeichnet.
Unsere Beratungsschwerpunkte sind hierbei:
- Umstrukturierungen im Gesundheitswesen und Aufbau von Organisations- oder Holdingstrukturen
- Gründung und Ausrichtung von medizinischen Versorgungszentren
- Erwerb von Arztpraxen einschließlich der Bewertung von Arztpraxen
- Aufbau von Kooperationsstrukturen
- Rechtsfragen zu Finanzierung und Fördermitteln
- Gestaltung von Chefarzt-, Honorararzt- und Belegarztverträgen
- Zulassungsrechtliche Aspekte und Gestaltung von Versorgungsverträgen
- Sozialrechtliche Fragestellungen, insbesondere zur Abrechnung mit Krankenkassen sowie bei Regress
- Arzt-/Krankenhaus-Patienten-Verträge sowie Liquiditätsfragen ärztlicher Leistungen.
- Apotheken-, Arzneimittel- und Medizinprodukterecht
- Vertretung in gerichtlichen Verfahren und außergerichtlichen Vorverfahren