Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sind wir für:

  • freigemeinnützige Träger
  • kommunale Träger
  • kirchliche Träger
  • private Träger

tätig.

Greifen sie auf unser spezialisiertes über viele Jahre erworbenes Fachwissen in der Betreuung von Sozialunternehmen, der Kinder- und Jugendhilfe zurück.

Unsere Mitarbeiter sind bei Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in betriebswirtschaftlichen Fragestellungen, steuerlichen Gestaltungsberatungen, vereins- oder gesellschaftlichen Überlegungen oder arbeitsrechtlichen Problemfeldern erfahren und stehen unseren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite.

Neben klassischen Aufgabenstellungen stehen wir unseren Mandanten auch für treuhänderische Aufgaben (z. B. im Rahmen des Schuldgeldeinzugs) zur Verfügung.