- Rückwirkende Anwendung der mit dem Corona-Steuerhilfegesetz eingeführten Steuerbefreiung für ab 1. März 2020 gewährte Corona-Sonderzahlungen
- 2025 werden mehr Rentner steuerpflichtig
- Doppelbesteuerung der Altersgrenzen: Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof
- Neuregelung der Unterhaltsaufwendungen: Ab 2025 ist Barunterhalt steuerlich nicht mehr abzugsfähig
- Mitgliedschaft für Fitnessstudio sind keine außergewöhnlichen Belastungen
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: Steuerermäßigung auch für Pflege- und Betreuungsleistungen nur mit Rechnung und Überweisung
- Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen
- Schenkung von Geschäftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge kein Arbeitslohn
- Bei unterjähriger Lohnsteuer-Ermäßigung besteht am Jahresende oft Steuererklärungspflicht
- Wichtige Änderungen im Umsatzsteuergesetz durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz
- Wichtige umsatzsteuerliche Änderungen durch das Wachstumschancengesetz
- Bekanntgabefiktion bei Verwaltungsakten: Ab 2025 mehr Zeit für Einsprüche durch das Postrechtmodernisierungsgesetz
- Gehaltsabrechnungen ausschließlich als elektronisches Dokument erlaubt
Über den nachfolgenden Link steht Ihnen der Infobrief März 2025 als Download (PDF) zur Verfügung.