1. Rückwirkende Anwendung der mit dem Corona-Steuerhilfegesetz eingeführten Steuerbefreiung für ab 1. März 2020 gewährte Corona-Sonderzahlungen
  2. 2025 werden mehr Rentner steuerpflichtig
  3. Doppelbesteuerung der Altersgrenzen: Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof
  4. Neuregelung der Unterhaltsaufwendungen: Ab 2025 ist Barunterhalt steuerlich nicht mehr abzugsfähig
  5. Mitgliedschaft für Fitnessstudio sind keine außergewöhnlichen Belastungen
  6. Haushaltsnahe Dienstleistungen: Steuerermäßigung auch für Pflege- und Betreuungsleistungen nur mit Rechnung und Überweisung
  7. Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen
  8. Schenkung von Geschäftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge kein Arbeitslohn
  9. Bei unterjähriger Lohnsteuer-Ermäßigung besteht am Jahresende oft Steuererklärungspflicht
  10. Wichtige Änderungen im Umsatzsteuergesetz durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz
  11. Wichtige umsatzsteuerliche Änderungen durch das Wachstumschancengesetz
  12. Bekanntgabefiktion bei Verwaltungsakten: Ab 2025 mehr Zeit für Einsprüche durch das Postrechtmodernisierungsgesetz
  13. Gehaltsabrechnungen ausschließlich als elektronisches Dokument erlaubt

Über den nachfolgenden Link steht Ihnen der Infobrief März 2025 als Download (PDF) zur Verfügung.