- Neue Abgabefristen für Steuererklärungen ab 2018 und neue Regelungen für Verspätungszuschläge
- Umsatzsteuerbescheinigung im Online-Handel
- Gesellschaftereinlage als Finanzierungshilfe für GmbH
- Arbeitslohn: Rabatt von dritter Seite
- Schuldzinsenabzug bei Überentnahmen – Anwendung durch Finanzverwaltung
- Geschäftsveräußerung: Erwerb des Inventars und Anmietung der Immobilie
- Begünstigung der Nutzung „öffentlicher Verkehrsmittel“ auch für Taxis
- Grundsteuer-Erlass wegen Ertragsminderung
Über den nachfolgenden Link steht Ihnen der Infobrief März 2019 als Download (PDF) zur Verfügung.