1. Inventur am Ende des Wirtschaftsjahrs
  2. Empfang von E-Rechnungen ab 01.01.2025
  3. Handwerkerleistungen bei Vorauszahlungen
  4. Instandhaltungs- bzw. Erhaltungsrücklage – Zeitpunkt des Werbungskostenabzugs
  5. Vorsteuerabzug bei Stromlieferungen an Mieter
  6. Weiterbeschäftigung eines Gesellschafter-Geschäftsführers nach Beginn der Pensionszahlungen
  7. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben zum Jahreswechsel bei Einnahmenüberschussrechnung und Überschusseinkünften

Über den nachfolgenden Link steht Ihnen der Infobrief Dezmber 2024 als Download (PDF) zur Verfügung.