Rechtsberatung

Einführung eines stadtweiten Handyparkangebots in Erlangen mit SCHÜLLERMANN

Digitale Bezahlmöglichkeiten gewinnen im Alltag immer mehr an Bedeutung. Zwar bezahlt die Mehrheit der Menschen in Deutschland am liebsten immer noch mit Bargeld, allerdings hat die Präferenz für mobile Bezahlmöglichkeiten in den letzten Jahren stark zugenommen, auch beim bargeldlosen Parken.

Die Bezahlung der Parkgebühren über eine auf dem Mobiltelefon installierte App bietet für AutofahrerInnen offensichtliche Vorteile: die Suche nach Parkscheinautomaten und nach Kleingeld entfällt, zudem kann die Parkzeit von unterwegs verlängert oder sogar gestoppt werden.

Aber auch Kommunen profitieren von Handyparkangeboten. Der Betrieb eines solchen Systems ist unabhängig von bestehenden oder künftigen Automaten, Kosten für Unterhalt und Instandhaltung von Parkscheinautomaten können damit reduziert werden. Parkeinnahmen werden durch den App-Betreiber direkt an die Kommune ausgeschüttet, die Kontrolle von Schwarzparkern erfolgt mittels Schnittstelle über bereits vorhandene Kontrollgeräte der Kommunen. Zudem ist auch die Bereitstellung spezieller Berechtigungszonen (z. B. Anwohnerparken) möglich. Insgesamt reduziert sich durch die Nutzung von Handyparkangeboten der Verwaltungsaufwand für Kommunen spürbar.

Grundsätzlich können Kommunen mehreren Anbietern gleichzeitig die Bereitstellung von Handyparkangeboten ermöglichen. Die Stadt Erlangen entschied sich hingegen für die gezielte Beauftragung eines einzigen Anbieters, insbesondere um die eigene Verwaltung bei der Vereinnahmung der Parkgebühren und der Kontrolle von Parkberechtigungen zu entlasten, da die Kommunikation mit mehreren Unternehmen einen deutlich größeren Aufwand mit sich gebracht hätte.

Die für die rechtssichere Auswahl des Betreibers erforderliche europaweite Ausschreibung zur Vergabe des Dienstleistungsauftrags wurde von SCHÜLLERMANN für die Stadt Erlangen vorbereitet und erfolgreich durchgeführt.

Sie benötigen ebenfalls Unterstützung bei der Auftragsvergabe für die Bereitstellung von Handyparkangeboten?

Kontaktieren Sie gerne unsere Ansprechpartner:

Dr. Alexander Glock

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Stefan Weiß

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