NIS‑2: Was Sie nun wissen müssen

Die NIS‑2‑Richtlinie und das NIS‑2‑Umsetzungsgesetz verschärfen die Anforderungen an die Cybersicherheit in öffentlichen und privaten Einrichtungen erheblich. Viele Organisationen – insbesondere in den Bereichen Energie, Gesundheit, Wasser, Verkehr, digitale Infrastruktur müssen nun prüfen, ob sie als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung im Sinne des BSI-Gesetzes gelten und damit umfangreiche gesetzliche Pflichten erfüllen müssen.

Über unseren kostenfreien kurzen Online‑Fragebogen können Sie schnell und unverbindlich prüfen, ob Ihre Einrichtung voraussichtlich unter NIS‑2 fällt.

Die kostenfreie Kurzprüfung stellt keine rechtverbindliche Beratung dar.

Unsere Leistungen für Sie

Wir unterstützen Einrichtungen dabei, die neuen Anforderungen rechtssicher und effizient umzusetzen. Dazu gehören insbesondere:

  • Einzelfallprüfung Ihrer NIS-2 Betroffenheit
  • Klärung von gesetzlichen Pflichten und Haftungsrisiken
  • Begleitung bei der Umsetzung der NIS‑2‑Pflichten und BSI‑Nachweise
  • Unterstützung bei Governance, Verantwortlichkeiten und organisatorischen Vorgaben
  • Aufbau und Weiterentwicklung eines ISMS (BSI‑Grundschutz)
  • Datenschutzrechtliche Beratung
  • Schulungen und Sensibilisierung für Mitarbeitende und Geschäftsführung

Birgit Trageser

Partnerin
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