RECHTSBERATUNG

Einrichtung von Impfzentren zur Bewältigung der Corona-Pandemie

Die Corona-Pandemie hält uns weiterhin in Atem. Doch es ist Licht am Horizont. Bis Weihnachten soll in Europa der neue Impfstoff von Biontech/Pfizer zugelassen sein. Die Bundesländer und Kommunen haben zwischenzeitlich flächendeckend Impfzentren eingeführt oder ergreifen gerade die letzten Umsetzungsmaßnahmen zu deren Einrichtung, so dass ab Weihnachten auch in Deutschland mit dem Impfen begonnen werden kann.

Bei der Einrichtung von Impfzentren wird in rechtlicher und organisatorischer Hinsicht Neuland betreten. Bei der Beauftragung von Gesundheitseinrichtungen, Krankenhäusern und Medizinischen Versorgungszentren zum Betrieb von Impfzentren sind vergaberechtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Es sind eine Vielzahl von Verträgen mit dem medizinischen Personal und sonstigen Hilfskräften abzuschließen. Es gilt steuerliche Fragen zu klären, bspw. im Hinblick auf die Frage nach Umsatzsteuerbefreiungen der Leistungen eingeschalteter Dienstleister zum Betrieb der Impfzentren oder gemeinnützigkeitsrechtlichen Erwägungen eingeschalteter Krankenhausunternehmen. Zusätzlich sind kommunalrechtliche und medizinrechtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen sowie eine Vielzahl weiterer rechtlicher Fragen zu klären.

SCHÜLLERMANN unterstützt seine Mandanten hierbei umfassend in sämtlichen rechtlichen, steuerlichen und organisatorischen Fragestellungen, um das Ziel einer zeitnahen und flächendeckenden Bereitstellung von Impfzentren sicherzustellen.

Ihr Kompetenzteam:

Dr. Alexander Glock

LL.M. (Madison), Partner
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Trageser, Birgit

Birgit Trageser

Counsel
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