DIENSTLEISTUNGEN

Steuerberatung

Wir verstehen die Steuerberatung als wesentliches Puzzlestück einer erfolgreichen Unternehmensführung. Die stetig steigende Komplexität des Marktumfeldes unserer Mandanten erfordert ein abgestimmtes Verhalten in wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen. Wir unterstützen unsere Mandanten in allen steuerrechtlichen Angelegenheiten und können ihnen auf Grundlage unserer interdisziplinären Ausrichtung Mehrwert durch eine ganzheitliche Beratung bieten. Dabei steht für uns der wirtschaftliche Erfolg unserer Mandanten im Mittelpunkt. Wir haben stets die unternehmerische Zielsetzung unserer Mandanten im Blick und stellen dafür gerne die Weichen im rechtlichen Umfeld.

Betriebswirtschaftliche Beratung

  • Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Betrieben
  • Investitionsrechnungen, Wirtschaftlichkeitsanalysen
  • Erstellung von Liquiditätsplanungen
  • Durchführung von Betriebsvergleichen
  • Beratung bei Liquidation von Unternehmen
  • Beratung in Fragen der unternehmerischen und privaten Vermögenssicherung unter Berücksichtigung der familien- und erbrechtlichen Gegebenheiten
  • Treuhänderische Tätigkeit

Dr. Joachim Houtman

Manager
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Joachim Will

Vorsitzender des Aufsichtsrates
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Digitalisiertes Rechnungswesen

Haben Sie den Durchblick in Ihrer Finanzbuchhaltung?

Das Rechnungswesen ist eine unserer wichtigsten Leistungen für Sie als Unternehmen. Sie bietet viele wichtige Informationen, bildet den Grundstein zur betriebswirtschaftlichen Beratung, ist die Grundlage der Umsatzsteuer-Voranmeldung, dient Ihnen zur Steuerung Ihres Unternehmens und schafft aufgrund hoher Qualität Vertrauen bei Ihrer Bank. Neben dem Weg der klassischen Zusammenarbeit in Form von manuellem Belegaustausch (Pendelordner) bieten wir ergänzende Durchführungswege an. Sie entscheiden, in welcher Form der Belegtransfer zwischen Ihrem Unternehmen und unserer Kanzlei erfolgt und Sie entscheiden zudem durch welche Leistungen wir Ihnen zusätzlichen Freiraum für Ihr Kerngeschäft schaffen dürfen. Aufgrund neuester Technik sind wir in der Lage Ihnen die nachfolgenden Varianten für Ihr Rechnungswesen mit Zukunft anzubieten:

  • FiBu-Digital: Sie scannen - wir buchen im vereinbarten Turnus
  • FiBu- to go: Wir scannen einmal monatlich bei uns im Büro
  • FiBu-Mobil: Wir scannen und buchen bei Ihnen vor Ort
  • FiBu-Remote: Wir buchen per Remotezugriff – ohne örtliche Beschränkungen – in Ihrem Rechnungswesensystem
Gönnheimer, Sascha

Sascha Gönnheimer

Geschäftsführender Partner
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Rother, Thomas

Thomas Rother

Geschäftsführender Partner
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FiBu-Digital

Das Produkt Fibu-Digital ist unser jüngstes und innovativstes Angebot. Sie informieren über Ihre Buchungsvorfälle, in dem Sie uns Scans der Eingangsrechnungen senden.
Wir organisieren den elektronischen Datenfluss aus dem Bankkonto, Ihrer Faktura und Ihrer Kasse.

Sie haben stets via Internet in einem geschützten Kanal Zugriff auf Ihre Außenstände (die wir für Sie mahnen – falls gewünscht), Ihre offenen  Eingangsrechnungen (Sie klicken, wir veranlassen die Auszahlung); Ihre aktuellen Umsatzzahlen und Ihr vorläufiges Ergebnis.

Fibu-Digital ist schneller, leichter, informativer als klassische Buchhaltung – eben digital.

Mehr erfahren: Leistungsergänzungen zu Fibu-Digital

Diese Vorteile bietet Ihnen FiBu-Digital:

  • Arbeitszeit für die Vorbereitung von Pendelordner und Transport entfällt
  • Keine zeitliche Abstimmung nötig, die Übermittlung ist 24 Stunden am Tag - 365 Tage im Jahr möglich
  • Verbuchung der Vorfälle just in time (wöchentlicher oder täglicher Rhythmus möglich)
  • Originalbelege verbleiben von Anfang an bei Ihnen im Unternehmen
  • Forderungen und Verbindlichkeiten sind für Zahlungsläufe oder Mahnungen gepflegt
  • Laufend aktuelle Auswertungen (z.B. Offene-Posten-Liste, Controlling-Report)
  • Mehrwert durch Nutzung des Rechenzentrums als Belegarchiv

Im Ergebnis können Sie damit Ihren Aufwand senken und dabei von unserem Beratungswissen und unserem betriebswirtschaftlichen Know-How profitieren, ganz unabhängig von Ihrem Standort.

FiBu-togo

Das Produkt Fibu-to-go ist besonders geeignet für Mandanten, die den traditionellen Arbeitsablauf mit einem Pendelordner für Belege beibehalten wollen.

Sie bringen uns monatlich oder wöchentlich einen Pendelordner, dessen Belege wir einscannen.
Am nächsten Tag können Sie den Ordner zurückerhalten. Die Auswertungen erhalten Sie per Post oder auf elektronischem Wege.

FiBu-Mobil

Das Produkt Fibu-Mobil ist für größere Firmen gedacht, deren kaufmännische Abteilung einen Spezialisten für die Buchhaltung benötigt.

Wir kommen in Ihr Büro und buchen dort.

Diese Vorteile bietet Fibu-Mobil:

  • Integration der Buchhaltung in Ihre betriebliche Abläufe
  • Hohe buchhalterische Kompetenz unserer Mitarbeiter
  • Keine Urlaubs- und Krankheitskosten
  • Laufend aktuelle Auswertungen
  • Originalbelege bleiben in Ihrem Unternehmen
  • Buchung in Datev oder in Ihrer Branchensoftware

FiBu-Remote

Wäre es nicht schön, wenn die Heinzelmännchen unbemerkt die Arbeit machen würden?

Genauso funktioniert Fibu-Remote, bei dem wir via Internet auf Ihre Buchhaltung zugreifen und dort die vereinbarten Arbeiten (z. B. die Erstellung des Jahresabschlusses) durchführen.

Fibu-Remote setzen wir bei Mandanten ein, die nicht Datev-Unternehmen online verwenden.

Die Leistungen, die wir hier erstellen können, sind identisch mit dem Spektrum der Leistungen die mit Ihrer Software möglich ist.

Leistungsergänzung für Ihre hauseigene Finanzbuchhaltung

Leistungsergänzung für Ihre hauseigene Finanzbuchhaltung

Sie möchten die Finanzbuchhaltung in Ihrem Haus aufbauen, oder verfügen bereits über ein eingerichtetes Rechnungswesen und möchten dennoch nicht auf den unterjährigen Austausch mit uns verzichten. Auch hierfür bieten wir Ihnen Lösungsmöglichkeiten an:

  • Einrichtung der Finanzbuchhaltung bei Ihnen vor Ort
  • Periodische Überprüfung der laufenden Finanzbuchhaltung
  • Übernahme von Controllingaufgaben
  • Fester Ansprechpartner in unserer Kanzlei für Klärung von Fragen
  • Urlaubs- oder Schwangerschaftsvertretung durch unseren Produkten FiBu-Mobil und FiBu-Digital

Zusatzleistungen

Zusatzleistungen – Rechnungswesen

  • Einrichtung der Finanzbuchhaltung
  • Individuelle Auswertungen
  • Betriebs- und Branchenvergleich
  • Soll-/ Ist-Vergleich
  • Zusammenfassende Meldungen
  • Konsolidierte Auswertungen
  • Statistiken
  • Controlling-Report (Dieser enthält Informationen über Ertrag, Liquidität, Top Kunden und Top
  • Lieferanten sowie auch einen Soll-/ Ist-Vergleich)
  • Planrechnungen
  • Vorbereiten der Buchungsbelege (z. B. Vorsortierung und formelle Kontrolle)
  • Kostenrechnung
  • Einführung einer individuellen Kostenrechnung
  • Optimieren einer bestehenden Kostenrechnung
  • Übernahme des Mahnwesens
  • Übernahme des Zahlungsverkehrs


Für die optimale Zusammenarbeit mit FiBu-Digital zwischen Ihnen und uns setzen wir „DATEV Unternehmen online“ ein. Mit den verschiedenen Anwendungen gestalten wir die für Sie passende Lösung und optimieren so gemeinsam die Abläufe in Ihrem Unternehmen.

Detaillierte Informationen zu den Möglichkeiten und Anwendungen von DATEV Unternehmen online finden Sie in der umfangreichen Leistungsbeschreibung (PDF) sowie der umfangreichen Leistungsübersicht (PDF).

Haben Sie Interesse an der digitalisierten Steuerberatung der Zukunft, dann senden Sie uns gerne nachfolgendes Anfragen-Formular (PDF) zu und wir melden uns umgehend, um das weitere Vorgehen mit Ihnen zu besprechen.

Auswertungen im Basispaket:

  • BKB (Betriebswirtschaftlicher Kurzbericht)
  • BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung)
  • BWA mit Vorjahresvergleich
  • OPOS-Listen
  • Summen- und Saldenliste
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung

Bei der Wahl des richtigen Leistungspaketes für Ihr Unternehmen beraten wir Sie gerne. Unter Berücksichtigung Ihrer unternehmerischen Bedürfnisse klären wir gerne im persönlichen Gespräch Ihren Leistungsbedarf.

Existenzgründungsberatung

Die Existenzgründungsberatung ist für uns ein Teil der betriebswirtschaftlichen Beratung. Die Gründung eines Unternehmens stellt hohe Anforderungen an den Unternehmer, um optimal aus den Startlöchern zu kommen. Daher sind auch an die Beratungsqualität hohe Anforderungen zu stellen. Denen werden wir gerne gerecht.

Sie als Gründer in Ihrem ehrgeizigen Projekt zu begleiten, ist für uns eine Freude. Der Umfang unserer Beratungsleistungen kann individuell auf Ihre Wünsche zugeschnitten werden, sollte allerdings bei anspruchsvollen Vorhaben nicht unterschätzt werden.

Im Fokus stehen hier insbesondere folgende Themen:

  • Der Gründer und das Finanzamt
  • Businessplan
  • Unternehmensfragebogen des Finanzamts
  • Rechtsformwahl
  • Liquiditätsplanung und -überwachung
  • Begleitung bei Bankgesprächen
  • Gründercoaching

Rother, Thomas

Thomas Rother

Geschäftsführender Partner
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Erben und Schenken

Wenn der Kapitän von Bord geht

Irgendwann gilt es, Verantwortung abzugeben, einen Nachfolger zu bestimmen und sich mit den Themen Erben und Schenken zu beschäftigen. Schüllermann erstellt gemeinsam mit Ihnen Konzepte zur Unternehmensnachfolge und eine konkrete Planung für den Übergang.

Viele Unternehmen regeln ihre Unternehmensnachfolge erst spät. Die meisten Unternehmer sind zwar durchaus sensibel für das Thema, scheuen aber die damit verbundenen Herausforderungen. Neben steuerlichen, rechtlichen und finanziellen Fragen werden immer auch die ganz persönlichen – und nicht selten divergierenden – Ziele und Wertvorstellungen des Unternehmers und seiner Familie tangiert. Wir helfen Ihnen dabei, die richtigen Entscheidungen zu treffen, um ein wirtschaftlich gesundes und zukunftsfähiges Unternehmen zu übergeben.

Dr. Thorsten Boos

Vorstandsvorsitzender
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Rother, Thomas

Thomas Rother

Geschäftsführender Partner
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Buchführung

Die Betreuung Ihrer Finanzbuchhaltung ist für uns nicht auf die Berechnung der monatlichen Umsatzsteuer beschränkt. Mit unterjährigen Abgrenzungen, Bestandsveränderungen und kalkulatorischen Positionen erhalten Sie vielmehr auch einen zeitnahen Überblick über die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens. Optimale Information ist der Grundstein für die richtigen betriebswirtschaftlichen Entscheidungen.

Umfang und Art der Zusammenarbeit bestimmen Sie. Bei der klassischen Form der Zusammenarbeit liefern Sie die Unterlagen in unserem Pendelordner, wir erstellen die Buchhaltung sowie das mit Ihnen abgestimmte Auswertungspaket.

Wenn Sie Interesse haben, mehr selbst zu machen, ist auch dies problemlos möglich. Nutzen Sie die Vorteile der zukunftsorientierten Zusammenarbeit. Hier (link zur DATEV oder zu einer internen dezidierten Beschreibung) geben wir Ihnen einen Einblick in die Möglichkeiten.

Für selbstbuchende Unternehmen halten wir die Möglichkeit einer gelegentlichen Qualitätssicherung der Buchhaltung bereit. Auch das ist für uns tägliche Praxis. Der Markt bietet hierfür diverse Anbieter. Gerne machen wir Ihnen ein Angebot für die Software der DATEV e.G. Wenn Sie bereits eine eigene Branchenlösung nutzen, ist dies ebenfalls kein Problem. In den meisten Fällen existieren Schnittstellen zur unkomplizierten Datenübergabe. Gerne erstellen wir auf Basis der übernommenen Daten Ihren Jahresabschluss und die Steuererklärungen.

Zukunftsorientierte Finanzbuchhaltung:
Die Zusammenarbeit auf einer einheitlichen Basis steht hier im Vordergrund. Sowohl Sie als Unternehmer in Ihrem Unternehmen, als auch wir als Ihr Berater haben Zugriff auf den gleichen Datenbestand. Die einzelnen Arbeitsschritte können in diesem Kontext sehr individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst und aufgeteilt werden.

Rother, Thomas

Thomas Rother

Geschäftsführender Partner
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Lohn- und Gehaltsbuchhaltung


Lohnsteuer- und Sozialversicherungsberatung (inklusive Abrechnung)

Wenn Unternehmen nach alternativen Vergütungskonzepten suchen, um Kosten zu sparen und die Abgabenlast für die Mitarbeiter möglichst gering zu halten, sind kreative Lösungen gefragt. Diese erhöhen jedoch die Anforderungen an eine korrekte Berechnung, Einbehaltung und Abführung der Abgaben und bergen außerdem Haftungsrisiken.

Maßgeschneiderte Vergütungskonzepte

Unternehmen sind verpflichtet, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge in der korrekten Höhe abzuführen. Dabei sind sie bestrebt, alle Gestaltungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Gleichzeitig gilt es, die Regelungen des Gesetzgebers, der Gerichte und der Finanzbehörden zu beachten. Auch erhöhten Dokumentationspflichten sowie zunehmenden Anforderungen an die Prozesssicherheit und bei Betriebsprüfungen müssen Unternehmen gerecht werden. Die Lohnsteuer- und Sozialversicherungsspezialisten von Schüllermann unterstützen Unternehmen bei der Entwicklung maßgeschneiderter Vergütungskonzepte.

Gehaltsumwandlung

Mit Vergütungskonzepten wie Gehaltsumwandlungen (Deferred Compensation) oder Modellen zur langfristigen Arbeitszeitflexibilisierung lassen sich Lösungen finden, die zu einer stärkeren Work-Life-Balance im Unternehmen führen und auch aus steuerlicher Sicht für die Mitarbeiter interessant sind. Schüllermann-Experten zeigen die Gestaltungsmöglichkeiten auf und unterstützen die Unternehmen bei der korrekten Umsetzung in der Gehaltsabrechnung.

  • Mitwirkung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Personalsachbearbeitung
  • Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen, auch nach TVöD
  • Meldungen an Sozialversicherungsträger und Finanzämter
  • Allgemeine Beratung zur Personalabrechnung
Rother, Thomas

Thomas Rother

Geschäftsführender Partner
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Schüllermann, Nadja

Nadja Schüllermann

Managerin
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Digitale Steuerprüfung – GDPdU

Im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung (Betriebsprüfung) und im Rahmen einer Umsatzsteuer-Nachschau kann das Finanzamt auf die elektronischen Buchhaltungsdaten Ihres Unternehmens zurückgreifen und diese mit Hilfe von geeigneter Software intensiv und effizient analysieren.

Die Finanzverwaltung hat dabei weitgehende Zugriffsrechte auf Ihre Unternehmensdaten. Neben dem direkten Zugriff (Z1) und dem indirekten Zugriff (Z2) über das EDV-System des Steuerpflichtigen können die Finanzbehörden auch die Herausgabe aller steuerlich relevanten Daten (Z3) auf einem Datenträger (CD/DVD) fordern. Detailliert geregelt sind die Befugnisse der Finanzverwaltung in den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU), einer Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2001.

Gönnheimer, Sascha

Sascha Gönnheimer

Geschäftsführender Partner
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Rother, Thomas

Thomas Rother

Geschäftsführender Partner
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E-Bilanz

Seit dem Steuerjahr 2012 sind die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung beim Finanzamt elektronisch einzureichen. Hierzu hat die Finanzverwaltung verschiedene Vorschriften erlassen und Hilfen bereitgestellt. Die Eintragungen Ihrer Buchhaltungsdaten in die entsprechenden, von der Finanzverwaltung vorgegebenen Taxonomien und die elektronische Übermittlung an das Finanzamt sind zeitraubend und fehleranfällig. Gerne übernehmen wir für Sie diese Aufgabe und garantieren Ihnen eine fristgerechte Einreichung.

Gönnheimer, Sascha

Sascha Gönnheimer

Geschäftsführender Partner
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Erstellung von Jahresabschlüssen

  • Erstellung von Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen
  • Beratung beim Wechsel der Unternehmensrechtsform
  • Erstellung von Auseinandersetzungsbilanzen bei Eintritt und Austritt von Gesellschaftern
Fuß, Markus

Markus Fuß

Manager
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Rother, Thomas

Thomas Rother

Geschäftsführender Partner
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Schüllermann, Nadja

Nadja Schüllermann

Managerin
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Grundsteuerreform

Die Grundsteuerreform 2022 kommt - auch Sie sind gesetzlich verpflichtet

In Deutschland müssen rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden, nachdem Bundestag und Bundesrat 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedeten. Das Bundesverfassungsgericht forderte diese Neuregelung, da der bislang von den Finanzämtern berechnete Wert der Grundstücke und Gebäude auf veralteten Zahlen beruhte.

Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müssen Eigentümerinnen und Eigentümer 2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abgeben. Hierzu werden sie von der Finanzverwaltung im Jahr 2022 aufgefordert werden.

Etliche Bundesländer werden das voraussichtlich in Form einer Allgemeinverfügung vornehmen.

Als Eigentümer eines (privat genutzten/betrieblichen/landwirtschaftlichen/forstwirtschaftlichen) Grundstückes sind Sie unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet am Neubewertungsverfahren teilzunehmen. Hierzu ist einiges an Vorbereitungen zu treffen.

2025 tritt die neue Grundsteuerreform in Kraft. Deshalb müssen Grundstückseigentümer bis zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung ihres Grundstückswertes beim Finanzamt einreichen.

SEIEN SIE LIVE DABEI - Es bleibt nur wenig Zeit!
Nehmen Sie gerne an unserem kostenfreien Info-Webinar "Grundsteuerreform 2022 - Was ist zu tun!" teil.

  • Dienstag, 26. April 2022 von 10.00 bis 11.00 Uhr

Über den nachfolgenden Link gelangen Sie direkt zur ANMELDUNG!

Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022 zugrunde gelegt. Da die Finanzverwaltungen für die Neubewertung aller Grundstücke mehrere Jahre Zeit benötigen, werden die neuen Werte zur Berechnung der Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 herangezogen. Eine Länderöffnungsklausel ermöglicht den Bundesländern, statt des Bundesrechts eigene Länderlösungen zu beschließen und anzuwenden. Davon haben mehrere Bundesländer inzwischen bereits Gebrauch gemacht.

Wir unterstützen und beraten Sie zum Neubewertungsverfahren individuell und können auch den Prozess und die Abwicklung mit den Finanzbehörden für Sie übernehmen. Vorbereitende Tätigkeiten, wie zum Beispiel das Beibringen entsprechender benötigter Unterlagen, sollten bereits jetzt vorgenommen werden.

Sie sind an einem Beratungsgespräch interessiert?

Gerne stehen Ihnen unsere Fachleute zur Verfügung.

Rother, Thomas

Thomas Rother

Geschäftsführender Partner
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Tobias Trapp

Manager
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Internationale Steuerberatung

Die Globalisierung der Wirtschaft hat einen unmittelbaren Einfluss auf die Steuerplanung von Unternehmen. Auch mittelständische Unternehmen sind mittlerweile international vernetzt und eingebunden.

Um Ihr Unternehmen nach oder bei dem Schritt über die Grenze zu unterstützen, verfügen wir über ein Netzwerk von Spezialisten im internationalen Steuerrecht und Partnergesellschaften in vielen Wirtschaftszentren. Mit unserem Know-how können wir Ihnen bei der grenzüberschreitenden Steuerplanung kompetent und weltweit zur Seite stehen – sei es für Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland oder für Investitionen in Deutschland durch ausländische Unternehmen.

Unser Leistungsspektrum:  

  • Erarbeitung und Umsetzung einer Steuerstrategie für Auslandsinvestitionen
  • Steuereffiziente Gestaltung von grenzüberschreitenden Akquisitions- und/oder Finanzierungsstrukturen
  • Steuereffiziente Strukturierung
  • Besteuerung ausländischer Einkünfte
  • Wegzugsbesteuerung bei Wohnsitzwechsel
  • Betreuung von Expatriates
  • Ausländische Betriebsstätten und Personengesellschaften
  • Hinzurechnungsbesteuerung und Außensteuergesetz-Check
  • Verrechnungspreisgestaltung

Mit fortschreitender Vernetzung über Grenzen hinweg steigt der Bedarf an guter Beratung auf auch dem Gebiet des internationalen Steuerrechts. In diesem Bereich können wir Ihnen aufgrund unserer Erfahrungen, der Zusatzqualifikation zum Master of International Taxation und der Mitgliedschaft im Beirat der International Fiscal Association (IFA) kompetent zur Seite stehen. Unser umfangreiches Wissen nutzen wir, um Ihre deutsche und ausländische Steuerbelastung zu optimieren. Dabei lösen wir komplexe Fragestellungen zur Auslegung und Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen, im Bereich des Außensteuerrechts (Hinzurechnungsbesteuerung und Wegzugsbesteuerung) und auch bei Entsendungen ins Ausland oder aus dem Ausland (Ex- oder Impatriates).    

Deutsche Unternehmen engagieren sich immer stärker im Ausland, vertreiben ihre Produkte vor Ort, gründen ausländische Gesellschaften oder bauen Produktionsstätten im Ausland auf. Hier gilt es, die damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken zu erkennen und zu beherrschen. Gleichzeitig bietet die Präsenz im Ausland auch die Chance, ein etwaig vorhandenes Steuergefälle zu nutzen und von Steueranreizen im Ausland zu profitieren. Dies erfordert umfangreiche Kenntnisse im internationalen Steuerrecht, die wir Ihnen gerne zu Ihrem Nutzen zur Verfügung stellen.

Rother, Thomas

Thomas Rother

Geschäftsführender Partner
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Beratung bei Betriebsprüfung

Ob Großkonzern oder Ein-Mann-Betrieb – jedes Unternehmen wird vom Finanzamt mit einer gewissen Regelmäßigkeit geprüft. Die Prüfung kann als Sonderprüfung zur Umsatz- oder Lohnsteuer sowie als umfassende Betriebsprüfung erfolgen. Große Firmen unterliegen häufiger einer Prüfung als kleine und mittelständische Betriebe.

Stehen am Ende einer Betriebsprüfung Nachforderungen des Finanzamtes, ist dies ärgerlich und finanziell schmerzhaft. Die Forderungen können für eine Firma und den Unternehmer erhebliche Liquiditätsengpässe bedeuten, bis hin zur Insolvenz. Neben der eigentlichen Steuernachzahlung fordert das Finanzamt in der Regel noch Zinsen, schlimmstenfalls kommt ein Steuerstrafverfahren hinzu.

Es ist nachvollziehbar, dass viele Unternehmer einer Tiefenprüfung des Finanzamts mit gemischten Gefühlen entgegensehen. Mit einer guten Vorbereitung und der umfassenden Unterstützung durch einen Steuerberater lässt sich jedoch ein Großteil des Risikos deutlich minimieren.

Wolfgang Kaiser

Geschäftsführender Partner
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Rother, Thomas

Thomas Rother

Geschäftsführender Partner
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Unternehmensnachfolge

In den nächsten Jahren wird in vielen Betrieben, mittelständischen Unternehmen und freiberuflichen Praxen ein Generationenwechsel stattfinden. Neben der Frage, wie die geeignete Nachfolge aussieht und in welcher Form sie vollzogen wird, sind vor allem steuerliche Aspekte von existenzieller Bedeutung.

Die Schüllermann und Partner AG betrachtet im Auftrag ihrer Mandanten alle Belange, die mit einer Unternehmensnachfolge zusammenhängen. Wir berücksichtigen alle zivil- und steuerrechtlichen Folgewirkungen und erarbeiten ein optimales Übergabekonzept. Den Wechselwirkungen zwischen Erbrecht und Gesellschaftsrecht widmen wir besondere Aufmerksamkeit.

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Betrieb im Wege der vorgenommenen Erbfolge übertragen oder verpachtet wird, eine Betriebsaufspaltung stattfindet oder mit dem vorgesehenen Nachfolger eine Personen- oder Kapitalgesellschaft gegründet wird. Unsere Beratung garantiert Rechtssicherheit, strikte Neutralität und ein faires Pricing – für ein optimales Übergabekonzept, bei dem alle Auswirkungen bedacht sind.

Dr. Thorsten Boos

Vorstandsvorsitzender
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Umstrukturierung

Erfolgreiche Unternehmen begegnen den Herausforderungen der Märkte dann besonders wirksam, wenn sie zu jeder Zeit optimal aufgestellt sind. Der Erwerb neuer Unternehmen, aber auch die Abspaltung oder der Verkauf einzelner Unternehmenteile sind strategische Herausforderungen für das Management. Die Motivation für eine veränderte Unternehmensaufstellung kann zum Beispiel in den zu erwartenden steuerlichen Vorteilen liegen, aber auch im Erhalt oder einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit am Markt.

Wir unterstützen Sie bei den erforderlichen Weichenstellungen, wenn neue Gesellschafter, strategische Partner, Unternehmensnachfolgen oder andere Gründe strukturelle Veränderungen in Ihrem Unternehmen erfordern.

Durch unsere fachliche Kompetenz in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung können wir Ihnen einen umfassenden Service anbieten, der sich durch Diskretion und Geschwindigkeit auszeichnet und somit einen nachhaltigen Erfolg Ihres Unternehmens sichert.

Dr. Joachim Houtman

Manager
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Torsten Scholz

Vorstand
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