DIENSTLEISTUNGEN

Kommunalberatung

Als Unternehmensberatungsgesellschaft hat sich die SCS – Schüllermann Consulting GmbH seit ihrer Gründung im Jahr 1987 gezielt auf einen bestimmten Mandantenkreis spezialisiert und ist heute bevorzugter, innovativer Ratgeber für Wirtschaft, Kommunen und Soziales. Mit Hauptsitz in Dreieich und Zweigniederlassungen in Berlin, Erfurt, Hannover, Kassel, Köln, Leipzig, Mainz, Mannheim, München, Sigmaringen und Würzburg ist die SCS nicht nur geographisch gut aufgestellt, sondern verfügt zudem über die nötige Manpower, um komplexe Projekte vor Ort beratend zu begleiten.

Langjährige Erfahrung, hohe fachliche Kompetenz und eine niedrige Personalfluktuation garantieren unseren Mandanten einen fundierten Wissenshintergrund und persönliche Ansprechpartner von Anfang an. In enger Zusammenarbeit mit unseren Mandanten sorgen wir zu Beginn eines jeden Projektes für die notwendige Transparenz, um anstehende Schritte nachvollziehbar zu machen.

Zu unseren Qualifizierungs- und Beratungsleistungen gehören die Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (Doppik), die Implementierung einer auf die Bedürfnisse der Mandanten abgestimmten Kosten- und Leistungsrechnung sowie die Entwicklung von Controllingsystemen. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist der Aufbau eines betriebsspezifischen Risikomanagements. Von der Auswahl der geeigneten Rechtsform über die Erstellung von Wirtschafts-, Finanz- und Haushaltsplänen bis hin zu Wirtschaftlichkeitsberechnungen erhalten unsere Mandanten Beratungsleistung mit der typischen „Schüllermann-Handschrift“ – umfassend, praxisorientiert und nachhaltig.

Controlling

Schlussfolgerungen ziehen, Fehlentwicklungen vermeiden, Kosten einsparen – auch wenn das Wort Controlling in erster Linie Kontrolle impliziert, ist die Einführung eines intelligenten Controllings vorrangig als Steuerungsunterstützung für die Verantwortlichen einer Organisation oder Verwaltung zu verstehen.

Regelmäßige Auswertungen und zielgerichtete Bedarfsanalysen zeigen Fehlentwicklungen auf, lassen betriebswirtschaftliche Schlussfolgerungen zu und tragen erheblich dazu bei, die Qualität zu erhöhen, Zeit zu sparen und Kosten zu senken. Controlling ist als Korrektiv oder zur Vermeidung unerwünschter Entwicklungen unverzichtbar. Fundierte Problemanalysen sichern zudem die Zielgenauigkeit von Maßnahmen, die Organisationen und Verwaltungen zur Optimierung initiieren.

Unsere Beratung ermöglicht neben der klassischen Voll- und Teilkostenrechnung weitere Instrumente des Controllings. Dazu gehören unter anderem Investitionscontrolling, Beteiligungscontrolling und Personalcontrolling. Damit können auch Sie Ihr Controlling zum Leitstand für effizientere Mittelbewirtschaftung ausbauen.

Christoph Hänel

Senior Partner
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Dr. Joachim Houtman

Manager
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Christian Schäfer

Geschäftsführender Partner
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Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (Doppik)

Die Annahme, die Einführung der doppelten Buchführung (Doppik) sei eine Modeerscheinung, um Verwaltungen und Organisationen das Leben schwer zu machen, ist mit einem Zitat aus Goethes „Wilhelm Meisters Lehrjahre“ leicht zu widerlegen: „Welche Vorteile gewährt die doppelte Buchführung dem Kaufmann? Es ist eine der schönsten Erfindungen des menschlichen Geistes, und jeder Haushalter sollte sie in seiner Wirtschaft einführen.“

Doppik ist die Kurzform von „Doppelte Buchführung in Konten“. Ihr Gegenüber bildet die Kameralistik. Die ständige Konferenz der Innenminister und Innensenatoren hat bereits 2003 beschlossen, dass die Bundesländer ein gemeinsames Muster einer Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik erarbeiten. Auf dieser Grundlage soll die Reform des Gemeindehaushaltrechtes umgesetzt werden.

Der Stichtag zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens steht in einigen Bundesländern noch bevor. Die Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens stellt für viele betroffene Kommunen ein komplexes Großprojekt dar. Ist die Einführung jedoch erfolgreich abgeschlossen, können die Mitarbeiter der Kommunen die vielen Vorteile nutzen, die die doppelte Buchführung bietet.

Um bei der Umstellung Sicherheit zu gewinnen und das neue System gangbar zu machen, müssen die Mitarbeiter entsprechend qualifiziert werden. Dies ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Einführung. Die Schüllermann Consulting GmbH bietet Ihnen eine systematische Qualifizierung mit hohem kommunalen Praxisanteil. Dies dient der optimalen Vorbereitung auf das Kommende.

Dominik Diettrich

Manager
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Fuß, Markus

Markus Fuß

Manager
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Hockner, Yvonne

Yvonne Hockner

Managerin
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Markus Kellner

Partner
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Wladimir Krasowitzki

Geschäftsführender Partner
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Schüllermann, Nadja

Nadja Schüllermann

Managerin
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Haushaltssicherungskonzepte

Ein ausgeglichener Haushalt ist die Voraussetzung dafür, dass Städte und Gemeinden ihre Aufgaben stetig und dauerhaft erfüllen können. Daher hat das Gebot des Haushaltsausgleichs im Haushaltsrecht höchste Priorität. In Abhängigkeit von landesrechtlichen Vorschriften sind viele Städte, Gemeinden, Landkreise und Verbände zur Erstellung eines entsprechenden Konzeptes verpflichtet. Um zu verhindern, dass der Haushaltsausgleich dauerhaft nicht erreicht wird, ist die Haushaltssicherung nicht nur eine regulierende, sondern auch die beste vorbeugende Maßnahme.

Das Verlagern der Haushaltskonsolidierung in die Spezialistenhände der Schüllermann Consulting GmbH hat mehrere Vorteile. Es erleichtert den Kommunen die Arbeit, schafft eine neutrale Sicht bei der Erarbeitung möglicher Maßnahmen sowie eine hohe Akzeptanz bei der politischen Entscheidungsfindung. Die Schüllermann Consulting GmbH bindet bei der Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes einen übersichtlichen Katalog von Maßnahmen ein – sparen Sie an der richtigen Stelle und arbeiten Sie mit uns zusammen.

Christoph Hänel

Senior Partner
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Christian Schäfer

Geschäftsführender Partner
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Gemeinschaftsprojekte zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (Doppik)

Kooperation bündelt Erfahrungen, eröffnet Freiräume, steigert die Effizienz, hilft Kosten zu sparen und schafft gewünschte Synergien. Dass Städte, Gemeinden und Kreise bei der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen kooperieren, um durch regen Erfahrungs- und Gedankenaustausch voneinander zu profitieren, ist von höchstem Interesse.

Die Kooperation mit anderen Gebietskörperschaften bietet die Möglichkeit, sich gegenseitig zu unterstützen und Kosten zu reduzieren. Um Aufgaben zielgerichtet zu erledigen und Wissen gemeinsam erfolgreich zu nutzen, muss eine gut durchdachte Organisation und Strukturierung als Basis dienen. Erst dann sind die größtmöglichen Vorteile einer reibungslosen Zusammenarbeit in einem Gemeinschaftsprojekt gewährleistet.

Bei der Konzeption von Gemeinschaftsprojekten orientieren wir uns an den Erkenntnissen, die wir in der Betreuung anderer kommunaler Gebietskörperschaften gewonnenen haben. Wir unterstützen Sie bei der strukturierten und zielgerichteten Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens. Unsere Konzepte unterstützen zusätzlich die Kooperation zwischen Kommunen und erleichtern damit den Umstellungsprozess.

Im Rahmen der Gemeinschaftsprojekte führen wir in abgestimmten Schritten alle notwendigen Aufgaben durch, um die Kommunen auf die Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens vorzubereiten. Kooperieren Sie, um gemeinsam Vorteile zu erzielen.

Dominik Diettrich

Partner
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Wladimir Krasowitzki

Geschäftsführender Partner
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Christian Schäfer

Geschäftsführender Partner
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Hotline-Betreuung zur Doppik

Die Umstellung der Verwaltungen auf das doppische Haushalts- und Rechnungswesen ist ein großer Schritt. Einmal vollzogen, bringt er viele Vorteile wie Arbeitserleichterung und Effizienzsteigerung mit sich. Doch bevor jeder Handgriff sitzt, Denken und Handeln eins geworden sind, können anfänglich Unsicherheiten bei der Anwendung auftreten. Dann muss schnell und umgehend Abhilfe geschaffen werden.

Wir haben eine Hotline eingerichtet, die Ihnen sowohl während der Umstellungsphase als auch im laufenden Betrieb direkte und unbürokratische Problemlösungen bietet. Unsere Mandanten können selbstverständlich mit einem kompetenten persönlichen Ansprechpartner am anderen Ende der Leitung rechnen. Außer der fernmündlichen Beantwortung von Fragen besteht auch die Möglichkeit, uns per E-Mail zu kontaktieren. Mit uns bleiben bei der Umstellung auf das doppische Haushalts- und Rechnungswesen keine Fragen offen.  

Die Hotline-Betreuung erteilt Auskünfte zu:  

  • Buchhaltung
  • Konten- und Produktzuordnungen
  • Bilanzierung
  • Erfassung und Bewertung von Vermögen und Schulden
  • Haushaltswirtschaft (Planung und Bewirtschaftung)
  • Kosten- und Leistungsrechnung und Controlling
  •  

Typische Fragestellungen sind hierbei unter anderem:  

„Kann ich Ansätze für zahlungswirksame Aufwendungen auch für Investitionen verwenden?"

„Unter welchen Produkten sind die Konzessionsabgaben zu buchen?"

„Handelt es sich bei der energetischen Sanierung um eine Investition oder um laufenden Aufwand?"  

Die drei Varianten
DOPPIK Basis-Paket
DOPPIK Premium-Paket
DOPPIK Premium-Paket „Plus"  

bieten für jede Verwaltung die passende Unterstützungsleistung.  

Klären Sie die täglich auftretenden Fragen mit unseren kompetenten Mitarbeitern der Doppik-Hotline per Telefon und E-Mail oder im Rahmen der Premium-Pakete zusätzlich bei Ihnen vor Ort. Sie erhalten eine erstklassige Unterstützung zu einem günstigen Pauschalpreis und sparen noch viel Zeit dabei. Sprechen Sie uns an!  

Christian Schäfer

Geschäftsführender Partner
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Organisationsanalysen und -untersuchungen

Das Personal ist die wertvollste Ressource einer Verwaltung. In Zeiten beschränkter Haushaltsmittel, demographischen Wandels und fortschreitender IT-Technik stoßen traditionelle Personalkonzepte zusehends an ihre Grenzen. Vielversprechende Nachwuchskräfte verlangen klare Karriereperspektiven und sind immer schwerer zu finden. Das hat Folgen: Die Steuerung effizienter Organisationsstrukturen und ein adäquates Personalmanagement werden immer mehr zur zentralen Führungsaufgabe in öffentlichen Verwaltungen.

Organisationsanalysen sind ein wichtiges Hilfsmittel, um Personalmanagement zielgerichtet zu betreiben. Externe Beratung hilft dabei, die für die jeweilige öffentliche Verwaltung entscheidenden organisatorischen Fragen zu stellen. Vielversprechende Organisations- und Personalkonzepte sind das Ergebnis guter Teamarbeit. Passende Beratungsansätze sind immer auf die individuelle Problemstellung vor Ort auszurichten.

Der Vortrag gibt Einblicke in die vielfältigen betriebswirtschaftlichen sowie arbeits- und tarifrechtlichen Facetten von Organisationsanalysen für öffentliche Verwaltungen. Die Möglichkeiten kommunaler Kooperation werden ebenfalls behandelt.

Christoph Hänel

Senior Partner
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Dr. Joachim Houtman

Manager
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Joachim Will

Vorsitzender des Aufsichtsrates
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Qualifizierungsmaßnahmen

Das Seminar- und Buchungsportal für Ihre Qualifizierung

In unserem Online-Seminarportal finden Sie alle Seminarthemen, -termine und -orte, einfach und unkompliziert.

Wählen Sie das zum gewünschten Thema passende Seminar und melden Sie sich in nur wenigen Schritten an. Filtern Sie nach Belieben die entsprechenden Veranstaltungen, Branchen, Themen, Bundesländer, Orte und den Zeitraum für die Veranstaltung Ihrer Wahl.

Alle Seminare aus unserem Seminarportfolio bieten wir Ihnen auch als Inhouse-Veranstaltungen an. Sie entscheiden, ob Sie Struktur und Inhalte im Wesentlichen beibehalten wollen, oder ob Sie Inhalte und Konzept an Ihre Bedürfnisse und zu Ihrem Nutzen anpassen möchten. Selbstverständlich können Städte, Gemeinden und Landkreise die Inhouse-Seminare auch im Verbund buchen, um für eine optimale Auslastung zu sorgen und Kosten zu reduzieren.

Entsprechend Ihrem Weiterbildungsbedarf können wir darüber hinaus individuelle Konzepte für Ihre Qualifizierungsmaßnahmen neu entwickeln. Wir betrachten dabei jede Verwaltung als einzigartig und stellen sicher, dass die Seminarinhalte situationsgerecht aufbereitet und vermittelt werden.

Einfach im Online-Seminarportfolio Ihr gewünschtes Seminarthema aussuchen und direkt zum gewünschten Seminar Ihre Anfrage mit Ihren individuellen Wünschen stellen.

Christian Schäfer

Geschäftsführender Partner
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Kosten- und Leistungsrechnung

Für ihre Produkte und Leistungen erstellen Kommunen und Verwaltungen eine Kosten- und Leistungsrechnung. Es besteht die gesetzliche Verpflichtung, diese Kosten- und Leistungsrechnung einschließlich der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung den örtlichen Verhältnissen anzupassen.

Um eine sinnvolle Kosten- und Leistungsrechnung handelt es sich dann, wenn diese zielführend erstellt wird, statistische Erfordernisse abdeckt und fundierte betriebswirtschaftliche Aussagen ermöglicht. Mit einer aussagefähigen Kostenrechnung lassen sich für Kommunen und Verwaltungen erhebliche Einsparungen erzielen. Kommunalstatistik und Kostenrechnung sind dabei untrennbar verbunden und müssen zueinander passen. Schließlich gilt es, Doppelarbeit zu vermeiden.

Die Schüllermann Consulting GmbH unterstützt Kommunen bei der Erstellung aussagefähiger Kosten- und Leistungsrechnungen, die als verlässliche Grundlage für weitere Entscheidungen dienen – eine Leistung aus Spezialistenhand, die Sie sich leisten können.

Dr. Joachim Houtman

Manager
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Joachim Will

Vorsitzender des Aufsichtsrates
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Prozessmanagement

Effiziente Prozesse sind die Basis für die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens. Daher ist es wichtig, dass Potential zu entdecken, das in übergreifenden Prozessoptimierungen steckt.

Dr. Joachim Houtman

Manager
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Risikomanagement

Risikomanagement findet heute mancherorts noch immer nach der Methode der drei Affen statt: nichts sehen, nichts hören und erst recht nichts sagen. Doch diese Diskretion ist schädlich. Denn hinterher sind alle überrascht – und dann auch schlauer. „Best Practice“ ist daher: aktives Risikomanagement.

Durch die Einführung des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) hat der Gesetzgeber Vorstände und Geschäftsführung verpflichtet, ein betriebliches Überwachungs- und Informationssystem einzurichten, damit Risiken und Gefährdungen frühzeitig erkannt werden. Was ursprünglich nur für Aktiengesellschaften gedacht war, strahlt auch auf alle anderen Rechtsformen des gemeinnützigen Bereichs aus.

Lernen Sie die richtigen Schritte zur Installierung eines funktionierenden Risikomanagements. Erkennen Sie kurz- und langfristige Risiken, analysieren und bewerten Sie interne und externe Einflussfaktoren. Leisten Sie einen entscheidenden Schritt zur Risikobewältigung und damit zur Zukunft Ihrer Einrichtung.

  • Erstellung der Risikorichtlinie
  • Risikoerfassung vor Ort
  • Erwartungswerte
  • Risikodarstellung und Risikomatrix
  • Bestandsgefährdungen und Frühwarnsignale
  • Erstellung des Risikoberichtes

Stephan Schüllermann

Vorstand
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Vermögenserfassung und -bewertung

Unsere Leistungen:  

  • Vollständige oder teilweise Erfassung und Bewertung des Vermögens
  • Überprüfung der bereits vorhandenen Vermögensnachweise
  • Fortschreibung der Vermögensnachweise bis hin zum Eröffnungsbilanzstichtag
  • Revisionssichere Dokumentation
  • Wir übernehmen für Sie die Arbeiten vor Ort und beziehen die örtliche Verwaltung mit ein. So wird gemeinsam die Voraussetzung geschaffen, dass die Mitarbeiter der Kommune die Anlagenbuchhaltung selbstständig weiterführen können.
  • Die Unterlagen werden so vorbereitet, dass diese über eine Schnittstelle in Ihr EDV-System eingespielt werden können.
  • Die Erfassung und die Bewertung erfolgt unter ständiger Überwachung durch einen auf Kommunen spezialisierten Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.


Ihr Nutzen:

  • Wir übernehmen für Sie die Arbeiten vor Ort und beziehen die örtliche Verwaltung mit ein. So wird gemeinsam die Voraussetzung geschaffen, dass die Mitarbeiter der Kommune die Anlagenbuchhaltung selbstständig weiterführen können.
  • Die Unterlagen werden so vorbereitet, dass diese über eine Schnittstelle in Ihr EDV-System eingespielt werden können.
  • Die Erfassung und die Bewertung erfolgt unter ständiger Überwachung durch einen auf Kommunen spezialisierten Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.

Dominik Diettrich

Partner
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Christian Schäfer

Geschäftsführender Partner
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Joachim Will

Vorsitzender des Aufsichtsrates
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Versicherungsmathematische Gutachten

Unsere versicherungsmathematischen Gutachten erstrecken sich auf:

Altersteilzeitrückstellungen
  • Beihilferückstellungen
  • Pensionsrückstellungen
  • Jubiläumsrückstellungen
  • Feststellung der Verpflichtungen nach § 107b Beamtenversorgungsgesetz
  • Ermittlung der mittelbaren Verpflichtungen aus der Zusage von Rentenansprüchen durch die Zusatzversorgungskasse (ZVK)

 

Stephan Schüllermann

Vorstand
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Wirtschaftlichkeitsanalyse und -berechnungen

Öffentliche Verwaltungen und gemeinnützige Einrichtungen haben nach Vorgabe des Gesetzgebers ihr Handeln am Wirtschaftlichkeitsprinzip auszurichten, um vorhandene Ressourcen bestmöglich zu nutzen. Praktisch umgesetzt wird dieser Grundsatz mit der Methode der Wirtschaftlichkeitsrechnung. Bei einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung werden die Kosten- und Leistungskennziffern ermittelt, ein Soll-Ist-Vergleich aufgestellt und Unwirtschaftlichkeiten zutage gefördert.  

Werden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen extern vergeben, sorgt dies für eine objektivierte Feststellung des Wirtschaftlichkeitsgrades. Außerdem lässt sich die Leistung von öffentlichen Verwaltungen und gemeinnützigen Einrichtungen in einem Vergleichsverfahren einordnen. Dabei werden Einsparungs- und Auslastungspotentiale ermittelt, aus denen sich konkrete künftige Verbesserungen ableiten lassen. Die Schüllermann Consulting GmbH unterstützt die kommunalen Betriebe und gemeinnützige Einrichtungen bei Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und sorgt für eine kontinuierliche Verbesserung des Handelns und für eine Fokussierung. Handeln Sie wirtschaftlich mit externem Spezialistenrat.

Dr. Joachim Houtman

Manager
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Joachim Will

Vorsitzender des Aufsichtsrates
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Arbeitsrecht

Wir decken das gesamte Spektrum des Arbeitsrechts (Individual- und Kollektivarbeitsrecht) ab, einschließlich angrenzender Rechtsgebiete, wie dem Sozialversicherungs- und Steuerrecht. Unsere Kanzlei berät und vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer und versucht stets die individuellen Interessen bestmöglich durchzusetzen.

Die Schwerpunkte unserer Beratung sind:

 

  • Arbeitnehmerüberlassung, Personalgestellung,
  • Arbeitsvertragsgestaltungen,
  • Aufhebungsverträge,
  • Beamtenrecht,
  • Beratung von Vorständen/ Geschäftsführern/ Bürgermeistern und Betriebsleitern,
  • Beschäftigtendatenschutz,
  • Betriebliche Altersversorgung,
  • Betriebsänderungen (Betriebsübergänge, Umstrukturierungen auch bei gemeinnützigen Einrichtungen und Einrichtungen der öffentlichen Hand),
  • Personalvertretungs– und Betriebsverfassungsrecht (Mitbestimmungsfragen, arbeitsgerichtl. Beschlussverfahren),
  • Bundesweite Prozessvertretung (z.B. Kündigungsschutzklagen),
  • Legal Compliance,
  • Dienstvertragsrecht (freie Mitarbeiter, Handelsvertreter),
  • Kündigungen/ Personalabbau,
  • Krankheit,
  • Seminarveranstaltungen, auf Anfrage auch für Mandanten in ihrem Unternehmen,
  • Stellenbeschreibungen, Stellenbewertungen,
  • Tarifverträgen des öffentlichen Rechts (TVöD, TV-V, TV-L), kirchliches Arbeitsvertragsrecht (KDAVO, AVR),
  • Tarifvertragsgestaltung,
  • Urlaub,
  • Vorbereitung betriebsinterner Schreiben (Abmahnungen, Versetzungen, Kündigungen, Zeugnisse),
Trageser, Birgit

Birgit Trageser

Counsel
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EU-Beihilfenrecht

Das europarechtliche Beihilfenverbot und seine Folgen für die öffentliche Hand: Wir beraten Sie rund um die rechtssichere Gestaltung der EU-beihilfenrechtlichen Beziehungen zwischen kommunalen Gebietskörperschaften und ihren geförderten Unternehmen. Wir helfen Ihnen, Risiken für beide Seiten zu erkennen und zu vermeiden.

Die Schwerpunkte unserer Beratung sind:

  • Identifizierung, rechtliche Bewertung und Gewichtung EU-beihilfenrechtlicher Sachverhalte im Rahmen eines „EU-Beihilfen-Checks“

     

  • Vertragsgestaltung und Projektkonzipierung unter Berücksichtigung möglicher EU-beihilfenrechtlicher Fallstricke

     

  • Erarbeitung von allgemein verwendbaren Mustern für eine EU-beihilfenrechtskonforme Mittelgewährung, z.B. „De-minimis“-Bescheinigung oder Bürgschaftsregelung

     

  • Erstellung von Checklisten für die selbstständige und rechtssichere Erfassung, Überprüfung sowie Bearbeitung zukünftiger Beihilfefälle

     

  • Vorbereitung von EU-beihilfenrechtlichen Umsetzungsakten wie Erlass eines von der Notifizierungspflicht befreienden Betrauungsaktes für Tätigkeiten mit Gemeinwohlbezug (auch in Gestalt eines Zuwendungsbescheides)

     

  • Anmeldung von Beihilfen zur Umsetzung der Erfordernisse der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)

     

  • Begleitung von Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission

     

  • Hilfestellung bei der notwendigen Anpassung von Wirtschaftsplänen (Trennungsrechnung) und Prüfung der richtigen Mittelverwendung zur Vermeidung von Überkompensationen und damit verbundenen Rückzahlungsverpflichtungen

     

  • Testierung von Jahresabschlüssen nach EU-beihilfenrechtlichen Vorgaben (IDW PS 700)

     

  • rechtliche Vertretung und Beratung im Rahmen von Klageverfahren, z.B. Konkurrentenklagen

     

  • EU-beihilfenrechtliche Begutachtungen und Stellungnahmen

Dr. Alexander Glock

LL.M. (Madison), Partner
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Kommunales und öffentliches Wirtschaftsrecht

Das Kommunalrecht als Teil des besonderen Verwaltungsrechts setzt sich zusammen aus allen Regeln, die die Organisation und den Aufgabenkreis der Gebietskörperschaften betreffen und ihr Handeln im Rechtsverkehr regeln. Mit dem öffentlichen Wirtschaftsrecht wird es ergänzt um die Normen, die den Rahmen für die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen bilden. In diesem Bereich sind wir von der Rechtsformwahl - unter Beachtung steuerlicher, vergabe- und beihilfenrechtlicher Gesichtspunkte - über die Erstellung des erforderlichen Satzungsrechts sowie der vertraglichen Vereinbarungen bis hin zur laufenden Beratung (bei der Fragen von Kontroll- und Einflussmöglichkeiten von Kommunen auf ausgelagerte Organisationseinheiten eine tragende Rolle spielen) für unsere Mandanten tätig.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Planung, Vorbereitung sowie Begleitung von Privatisierungen und PPP-Vorhaben
  • Planung, Vorbereitung sowie Begleitung von Umstrukturierungsmaßnahmen von Einrichtungen der öffentlichen Hand (Eigengesellschaften, Regie- und Eigenbetriebe, Anstalten des öffentlichen Rechts AöR, Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände, interkommunale Gesellschaften sowie sonstige Rechts- und Organisationsformen)
  • Kommunalrecht
  • Abgabenrecht
  • Recht der öffentlichen Einrichtungen
  • Kartellrecht im Zusammenhang mit Privatisierungen sowie PPP-Vorhaben und interkommunaler Zusammenarbeit
  • Recht der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand
  • Planung, Vorbereitung sowie Begleitung der Gründung von Eigengesellschaften und Eigenbetrieben, Anstalten des öffentlichen Rechts sowie sonstigen Rechts- und Organisationsformen
  • Vergaberecht im Zusammenhang mit Privatisierungsmaßnahmen öffentlicher Einrichtungen
  • EU-Beihilfenrecht
  • Organisations- und Rechtsformwahl öffentlicher Einrichtungen
  • Projektentwicklung und -finanzierung bei Projekten der öffentlichen Hand sowie Sonderfinanzierungsfragen (Mautmodelle, Leasing, Forfaitierung, Factoring)
  • Erschließungsrecht sowie Begleitung kommunaler Erschließungs- und Entwicklungsvorhaben, Gründung von Erschließungsgesellschaften
  • Erneuerbare Energien Gesetz EEG
  • Privatisierung und Rekommunalisierung öffentlicher Einrichtungen

 

Dr. Thorsten Boos

Vorstandsvorsitzender
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Vergaberecht

Das Vergaberecht umfasst die Vorschriften und Regeln über die Beschaffung von Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen. Je nach Wert des zu vergebenden Auftrages sind hierbei nicht nur die – von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen – nationalen deutschen Bestimmungen von Bedeutung, sondern vor allem auch die europaweit geltenden Regelungen der Europäischen Union. In vielen Fällen müssen öffentliche Auftraggeber ein öffentliches Vergabeverfahren durchführen, das es zielorientiert und rechtssicher zu gestalten gilt. Demgegenüber lauern für Bieter bei der vergaberechtskonformen Ausgestaltung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ebenfalls Fallstricke. Wir stehen unseren Mandanten zu sämtlichen vergaberechtlichen sowie hiermit verbundenen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen verlässlich zur Seite.

Unser Leistungsspektrum für öffentliche Auftraggeber und Bieter umfasst:

  • Vergabevorbereitung/Klärung der Ausschreibungspflicht,
  • Strukturierung, Begleitung und Organisation europaweiter und nationaler Vergabeverfahren/Erstellung eines Vergabekalenders,
  • Bekanntmachung und Dokumentation des Beschaffungsvorgangs,
  • Erstellung der Ausschreibungsunterlagen/Leistungsbeschreibung, Nennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien, Aufbau einer stimmigen Bieterbewertung,
  • Angebotsaufforderung und Angebotsphase/Prüfung der Angebote,
  • Zuschlagserteilung und Ausführungsphase/Vertragsschluss und Controlling in der Umsetzung,
  • Aufhebung von Vergabeverfahren,
  • Konzeptionierung optimierter Teilnahmeanträge und Angebote,
  • Begleitung bei Verhandlungen und Aufklärungsgesprächen,
  • Überprüfung der Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften bei der Auftragsvergabe einschließlich prozessuale Vertretung bei streitigen Auseinandersetzungen/Rüge- und Nachprüfungsverfahren sowie Haftungsfragen,
  • Gutachterliche Stellungnahmen zu Vergaberechtsfragen/Vertragsgestaltungen,
  • Projektgestaltung unter Einbeziehung vergaberechtsspezifischer Besonderheiten,
  • Erstellung von Vergaberichtlinien sowie Anpassung an rechtliche Vorgaben,
  • Durchführung von Seminar- und Vortragsveranstaltungen zu aktuellen Themen des Vergaberechts.

Dr. Alexander Glock

LL.M. (Madison), Partner
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Privatisierungsvorhaben

  • Recht der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand
  • Klärung gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen
  • Vertragsgestaltung und Teilnahme an Vertragsverhandlungen
  • Steuerliche Gestaltungsberatung im Zusammenhang mit Privatisierungsvorgängen und Public-private-Partnership-Vorhaben
  • Klärung beamten- und arbeitsrechtlicher Fragestellungen sowie Vertragsgestaltung

Dr. Thorsten Boos

Vorstandsvorsitzender
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Gebühren- und Beitragskalkulationen

Kommunen und Gemeindeverbände dürfen Gebühren nur unter speziellen Voraussetzungen erheben. Geregelt ist dies in den jeweiligen Kommunalabgabengesetzen sowie diversen landesgesetzlichen Spezialvorschriften.  

Da die gesetzlichen Bestimmungen häufig nur allgemeine Vorgaben enthalten, ist für eine rechtssichere Gebühr die genaue Kenntnis der jeweiligen landesgesetzlichen Verwaltungsrechtsprechung nötig. In der Praxis stellt die Erhebung von Gebühren und Beiträgen für die unterschiedlichen Einrichtungen einer Kommune ein sehr schwieriges Rechtsgebiet dar.  

Wir erstellen für Sie rechtssichere Gebühren- und Beitragskalkulationen und berücksichtigen dabei die kommunalrechtlichen Vorgaben ebenso wie die in den einzelnen Bundesländern voneinander abweichenden Vorgaben der Rechtsprechung.  

Für folgende Einrichtungen führen wir regelmäßig Gebühren- und Beitragskalkulationen durch:  

  • Wasserversorgung
  • Abwasserbeseitigung
  • Abfallentsorgung
  • Straßenreinigung
  • Kindergärten
  • Friedhöfe
  • Feuerwehren
  • Straßen 

Darüber hinaus haben wir langjährige Erfahrung in der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr und in der Berechnung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen.

 

Stefan Gries

Manager
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Joachim Will

Vorsitzender des Aufsichtsrates
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