EU-Beihilfenrecht für Kommunen

Rechtssichere Identifizierung von Beihilferisiken und Lösungsmöglichkeiten

Die Gewährung von Beihilfen durch Kommunen und andere staatliche Einrichtungen an Unternehmen bedarf grundsätzlich der vorherigen Anmeldung (Notifizierung) bei der EU-Kommission. Eine fehlende Genehmigung kann zu drastischen Rechtsfolgen etwa in Form von Unterlassung-, Schadensersatz- und Rückzahlungsverpflichtungen führen. Es gibt jedoch Wege der rechtssicheren Gestaltung der EU-beihilfenrechtlichen Beziehungen zwischen staatlicher (kommunaler) Stelle und gefördertem Unternehmen, die es in jedem Einzelfall zu erkennen und zu nutzen gilt.

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