Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD

Die EU-Kommission hat die Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung überarbeitet und mit der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) erweiterte Pflichten für Unternehmen in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgelegt.

Nachhaltigkeit und damit die Umsetzung der ESG-Kriterien (Environmental Social Governance) soll demnach stärker in der Unternehmensführung verankert werden. Der Nachhaltigkeitsbericht soll Teil des Lageberichts werden und im Rahmen der Jahresabschlussprüfung ebenfalls Prüfungsgegenstand werden. Die Geschäftsleitung muss sich demnanch inhaltlich mit der Frage beschäftigen, wie kompatibel das Geschäftsmodell des Unternehmens mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens ist und ob es in der Unternehmensstrategie mit Blick auf eine nachhaltige Transformation hinreichend zum Ausdruck kommt.

Der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen wird mit der Transformation der CSRD in deutsche Recht ab dem Geschäftsjahr 2024 bis zum Jahr 2026 sukzessive ausgeweitet. Insgesamt werden zunächst 15.000 Unternehmen in Deutschland direkt von denen in der CSRD definierten Anforderungen betroffen (und damit letztlich zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes verpflichtet) sein.

Aber auch über diesen Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen hinaus wird für einen Großteil der deutschen Unternehmen ein rein faktischer Zwang zur Beachtung der oben genannten Regelungen bestehen. So werden zukünftig zum einen die finanzierenden Kreditinstitute aber auch etwaige Zuschussgeber gezielt nur Unternehmen finanzieren und fördern, die diese Anforderung erfüllen.

Letztlich werden auch Kommunen und ihre Beteiligungen zukünftig mit verstärkten Nachfragen der Bevölkerung, aber auch der politischen Fraktionen zu Aspekten der Nachhaltigkeit konfrontiert werden.

Wir von SCHÜLLERMANN unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung dieser vielfältigen Aufgaben. Sei es mit einer Ersteinschätzung über die Notwendigkeit zur Beachtung der gesetzlichen Vorgaben, durch vielfältige aktuelle Webinare zum Thema Nachhaltigkeit, aber auch bei der Erstellung der Nachhaltigkeitsberichte selbst.

Unser Anspruch ist es hierbei, mit Ihnen gemeinsam eine individualisierte, den an Sie gestellten Anforderungen und Regelungen entsprechende Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erarbeiten.

Kontaktieren Sie gerne unsere Ansprechpartner.

Gönnheimer, Sascha

Sascha Gönnheimer

Geschäftsführender Partner
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Marcel Kempf

Manager
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