KOMMUNALE STEUERBERATUNG

Umsatzbesteuerung von Kurortgemeinden

Die Umsatzbesteuerung vieler Kurortgemeinden löst aktuell eine heftige Debatte aus.

Die Finanzrechtsprechung aus der jungen Vergangenheit tendiert unter Einbeziehung der Neuregelung des § 2b UStG dazu, die Unternehmereigenschaft von kommunalen Kureinrichtungen in Frage zu stellen und äußert Zweifel hinsichtlich des Vorsteuerabzugs.

Mit den daraus erwachsenen umsatzsteuerlichen Konsequenzen, wie z. B. der möglichen Aberkennung der Unternehmereigenschaft und der Beschränkung/Versagung des Vorsteuerabzugs, werden gegenwärtig v. a. gemeindliche Kureinrichtungen (Kurverwaltung und Kurbetriebe) durchgreifend konfrontiert. Während in jahrzehntelanger Praxis bei der Besteuerung kommunaler Kurgemeinden zunächst aus der Sicht des Körperschaftsteuerrechts zu prüfen war, ob ein Betrieb gewerblicher Art (BgA) vorliegt, und daraus die Umsatzsteuerbarkeit der Betätigung abgeleitet wurde, legt insbesondere die aktuelle nationale Rechtsprechung die unionsorientierte Sichtweise auf der Grundlage von Art. 13 MwStSystRL und dementsprechend auch den Regelungsinhalt des § 2b UStG zu Grunde.

Die veränderte Anschauung hat zur Folge, dass die Betreibung eines Kurbetriebs auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Sonderregelung als nichtsteuerbare Ausübung der öffentlichen Gewalt angesehen werden kann. Kommunen sollen mit ihren gemeindlichen Kureinrichtungen mangels Wettbewerbs- und Marktrelevanz nicht mehr als Unternehmer angesehen werden. Auch bei Infrastruktureinrichtungen kommunaler Kur- und Tourismusbetriebe, die der Öffentlichkeit zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung gestellt werden, wird zunehmend eine unternehmerische Betätigung und damit der Vorsteuerabzug in Frage gestellt.

Um die negativen Auswirkungen dieser Finanzrechtsprechung zu vermeiden, zeigen wir Ihnen konstruktive Gestaltungsalternativen und erörtern mit Ihnen notwendige Abwehrstrategien.

Dr. Thorsten Boos

Vorstandsvorsitzender
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Veröffentlichung:

Boos/Baldauf, Klarstellungen bei der Umsatzbesteuerung von Kurortgemeinden, Deutsche Steuer-Zeitung, Nr. 4, 2022, S. 114 ff.