Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) - Fallstudien zum Übergang auf das neue Recht für gemeinnützige Einrichtungen
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Am 3. April 2009 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) veröffentlicht. Das zur Modernisierung des Bilanzrechts erarbeitete Gesetz zielt auf eine Erhöhung der Transparenz und die Annäherung der handelsrechtlichen Rechnungslegung an die IFRS und sieht weit reichende Änderungen im Bilanzrecht vor.
Die Änderungen sind in allen Jahresabschlüssen ab 2010 anzuwenden, können aber bereits freiwillig für den Jahresabschluss 2009 zur Anwendung kommen.
Die umfangreichste Modernisierung des Handelsrechts seit dem Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetz von 1985 führt zu einer Verdünnung des HGB um nicht mehr zeitgemäße Bestimmungen, insbesondere im Bereich der Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte, welche die Aussagekraft, Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse beeinträchtigen. Hierzu sollen zum einen bestehende handelsrechtliche Wahlrechte zu Ansatz und Bewertung und Ausweis beseitigt werden. Zum anderen ist geplant, fundamentale Prinzipien, wie das Vorsichtsprinzip oder das Realisationsprinzip, zu modifizieren, um marktgerechte Informationen zur Verfügung zu stellen.
Mit der Modernisierung des Bilanzrechts wird das Ziel verfolgt, den Unternehmen im Verhältnis zu den IFRS eine gleichwertige, aber weniger komplexe und kostengünstigere Alternative zu bieten. Im Vordergrund dieser Reform stehen die Deregulierung, die Kostensenkung sowie der Abbau von überflüssiger Bürokratie, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen.
- Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung
- Immaterielle Vermögenswerte
- Bewertungseinheiten
- Beteiligungen
- Vorratsbewertung
- Finanzanlagen im Umlaufvermögen
- Aktive latente Steuern
- Rückstellungen
- Fremdwährungsverbindlichkeiten
- Passive latente Steuern
- Bilanzierung von Vermögensgegenständen in Komponenten