Rechnungsprüfung kommunal kompakt
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Die Rechnungsprüfung der kommunalen Gebietskörperschaften ändert sich mit der Reform des Haushalts- und Rechnungswesens grundlegend. Zum einen finden sich bekannte Vorgänge in neuer Form im Haushalts- und Rechnungswesen wieder. Zum anderen werden Sachverhalte ausgewiesen, die im kameralen System nicht gezeigt wurden. Eine insgesamt veränderte Gestalt der Rechnungslegung nach der Kommunalen Doppik wirkt sich auch auf die Herangehensweise der Rechnungsprüfung aus. Die bekannten weiteren Aufgaben der Rechnungsprüfung nach der Gemeindeordnung bleiben. Die Aufgabe der Prüfung der Rechnungslegungswerke sowie der zugrunde liegenden Buchhaltung erhält jedoch eine höhere Komplexität.
Damit Sie auf die beschriebenen Herausforderungen vorbereitet sind, haben wir unseren Fortbildungslehrgang „Rechnungsprüfung kommunal kompakt“ entwickelt, der Ihnen die Gelegenheit geben soll, die umfassenden neuen Erkenntnisse in Ihrer praktischen Arbeit umzusetzen. Hier sind zunächst alle Personen angesprochen, die mit der Rechnungsprüfung rheinland-pfälzischer kommunaler Gebietskörperschaften befasst sind. Die landeseinheitlichen Vorgaben, Verwaltungsvorschriften, weiteren Arbeitshilfen und somit die grundsätzliche Gestalt der Rechnungslegungswerke der Kommunalen Doppik sind für alle Beteiligten zunächst die gleichen. Die Umsetzung sowie die damit zu prüfenden Inhalte werden sich erfahrungsgemäß jedoch mitunter erheblich unterscheiden. Die Prüfung der Rechnungslegung einer kreisfreien Stadt wird andere Besonderheiten aufweisen als die einer Ortsgemeinde. Haupt- und ehrenamtliche Rechnungsprüfer/innen werden erfahrungsgemäß unterschiedliche Grundlagen und Vorkenntnisse haben.
Daher bieten wir unseren Fortbildungslehrgang „Rechnungsprüfung kommunal kompakt“ für Schulungsgruppen für die nachstehend genannten Zielgruppen an:
- Rechnungsprüfungsämter
- Gemeindeprüfungsämter
- Rechnungsprüfungsausschüsse