Sparen Sie Zeit und Nerven durch rechtzeitiges Erkennen der Fehlerquellen. Wir schärfen Ihren Blick! - Qualitätssicherung in der Doppik
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Mit der Einführung der Doppik zum 1. Januar 2009 steht den meisten hessischen Gebiets- körperschaften das erste doppische Haushaltsjahr bevor. Unterjährige Buchungen, Maßnahmen, Veräußerungen und Rückstellungen und viele weitere Vorfälle des Jahres müssen erfasst, dokumentiert und im Jahresabschluss ausgewiesen werden. Darüber hinaus sollte vermieden werden, dass sich Fehler ansammeln, um sicherzustellen, dass das Rechnungswesen korrigierbar und abschließbar bleibt.
Im doppischen Rechnungswesen werden die Vermögenskonten jährlich fortgeschrieben. Unrichtigkeiten und Unklarheiten in einer Vermögensrechnung werden in der Regel zu entsprechenden Aufarbeitungsnotwendigkeiten, auch in allen offenen folgenden Perioden führen.
Eine Unklarheit kann sich durch alle Folgeabschlüsse fortpflanzen.
Daher sind zeitnahe Jahresabschlüsse wichtig. Sind diese nicht gegeben, besteht die Gefahr, den Rückstand nicht wieder aufholen zu können. Die hieraus resultierende Aufholjagd kann sich über Jahre hinziehen.
Die Typologie der möglicherweise auftretenden Fehler reicht von Ungereimtheiten im Rohabschluss über fehlende, rechnerisch falsche oder abweichende Nachweise zur Vermögensrechnung, bis hin zu nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Bewertungen im Nachweis.
Eine Jahresabschlusserstellung, welche zudem ausschließlich über den datenverarbeitungstechnischen Weg führt, ist nicht zu empfehlen, da z. B. vom System nicht erkannt wird, wenn wesentliche doppische Abschlussbuchungen fehlen oder unrichtig sind, was schwerwiegende Folgen nach sich ziehen kann.
Profitieren Sie von unseren Vorschlägen zu Lösungsansätzen und diskutieren Sie diese vor Ort mit unseren Mitarbeiter/-innen.
Sparen Sie Zeit und Nerven durch rechtzeitiges Erkennen der Fehlerquellen. Wir schärfen Ihren Blick!
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